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www.fondsprofessionell.de

| 1/2017

fonds & versicherung I

fondspolicen mit staatlicher förderung

Foto: © Fotolia | Klaus Eppele

B

oots, High Heels oder Sanda-

len, mit Lieblingsschuhen ist

es wie mit so manchen

Freunden: Man geht mit ihnen ein

Stück des Weges, man weiß genau,

was man an ihnen hat, und eines

Tages trennt man sich wieder. Wann

dieser Zeitpunkt kommen wird, kann

im Voraus niemand sagen. Mit Fonds-

policen ist es genau andersherum:

Man weiß genau, wie lange sie laufen

– aber was man letztendlich von ihnen

hat, das weiß man nicht.

„Welche Ablaufleistung einem Kun-

den in Aussicht gestellt wird, kommt natür-

lich stark darauf an, welche Renditeannahmen

für die Fonds in der Police getroffen werden“,

sagt Lars Heermann, Versicherungsanalyst bei

der Ratingagentur Assekurata aus Köln. Ein

entscheidender Faktor ist außerdem die Me-

thode, nach der die prognostizierte Ablauflei-

stung berechnet wird. „Da herrscht auf dem

Markt für Fondspolicen ein ziemlicher Wild-

wuchs“, weiß Heermann. Eine empfohlene

Hochrechnungsmethode gibt es zwar. „Da

diese aber nicht verpflichtend ist, gehen die

Anbieter im Detail sehr unterschiedlich vor“,

bemängelt der Assekurata-Experte.

Bei staatlich geförderten Produkten für die

Altersvorsorge ist es mit demWildwuchs seit

Jahresbeginn vorbei. Dafür haben die Pro-

duktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA)

in Kaiserslautern und der Gesetzgeber gesorgt.

Seit 1. Januar 2017 herrschen für Rürup- und

Riester-Fondspolicen nun klare Vorgaben für

die anzuwendenden Hochrechnungssätze

und für die Kalkulationsmethode.

Mehr Transparenz

Die Gründung der PIA ist mit demAlters-

vorsorge-Verbesserungsgesetz (AltVerbG)

beschlossen worden, das am 1. Juli 2013

in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes

war es, die staatlich geförderte Alters-

vorsorge transparenter und damit at-

traktiver zu gestalten. Aber: Für ge-

förderte Fondspolicen gelten nun

vorsichtigere Hochrechnungs-

sätze. Zudem führt die vorge-

schriebene Methode zur Be-

rechnung der Ablaufleistung

zu deutlich kleineren Summen

als bei der gängigen Hoch-

rechnung. Damit wird es für

Vermittler schwieriger, ihren

Kunden die geförderten Pro-

dukte schmackhaft zu machen.

„In den neuen Produktinformationsblättern,

die für staatlich geförderte Altersvorsorgepro-

dukte seit dem 1. Januar 2017 verpflichtend

sind, ist immer eine Chancen-Risiko-Klasse,

kurz CRK, angegeben“, sagt PIA-Geschäfts-

führerin Melissa Ruby. Anbieter von Produk-

Problemfall

Ablaufleistung

Fünfmal Chance und Risiko

Die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) stuft staatlich geförderte Produkte in fünf CRKs ein. Jeder Klasse sind vier Hochrechnungssätze zugeordnet, mit denen die

Ablaufleistung kalkuliert werden darf. Fondspolicen landen je nach Vertragsbedingungen meist in den Klassen zwei bis vier.

Quelle: Patriarch Multi-Manager GmbH

CRK 1

• Produkt

mit

Bruttobeitragsgarantie

• garantierte jährliche

Verzinsung

• gleichmäßig steigendes

Vertragsguthaben

CRK 2

• Produkte

mit

Bruttobeitragsgarantie

• begrenzte Ertragschancen

CRK 3

• Produkte

ohne

Bruttobeitragsgarantie

• moderates Verlustrisiko

• moderate Ertragschancen

CRK 4

• Produkte

ohne

Bruttobeitragsgarantie

• höheres Verlustrisiko

• höhere Ertragschancen

CRK 5

• Produkte

ohne

Bruttobeitragsgarantie

• hohes Verlustrisiko

• hohe Ertragschancen

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Für staatlich geförderte Fondspolicen gilt seit Jahresbeginn eine neue Hochrechnungs-

methode. Sie macht die Produkte optisch unattraktiver – und den Vertrieb schwierig.

Die Ablaufleistung dieser Schuhe ist hoch – das ist mit bloßem Auge zu

erkennen. Bei Fondspolicen dagegen müssen Anleger auf Hochrechnungen

vertrauen. Für Riester- und Rürup-Verträge gelten nun strengere Vorgaben.