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www.fondsprofessionell.de| 1/2017
fonds & versicherung I
fondspolicen mit staatlicher förderung
Foto: © Fotolia | Klaus Eppele
B
oots, High Heels oder Sanda-
len, mit Lieblingsschuhen ist
es wie mit so manchen
Freunden: Man geht mit ihnen ein
Stück des Weges, man weiß genau,
was man an ihnen hat, und eines
Tages trennt man sich wieder. Wann
dieser Zeitpunkt kommen wird, kann
im Voraus niemand sagen. Mit Fonds-
policen ist es genau andersherum:
Man weiß genau, wie lange sie laufen
– aber was man letztendlich von ihnen
hat, das weiß man nicht.
„Welche Ablaufleistung einem Kun-
den in Aussicht gestellt wird, kommt natür-
lich stark darauf an, welche Renditeannahmen
für die Fonds in der Police getroffen werden“,
sagt Lars Heermann, Versicherungsanalyst bei
der Ratingagentur Assekurata aus Köln. Ein
entscheidender Faktor ist außerdem die Me-
thode, nach der die prognostizierte Ablauflei-
stung berechnet wird. „Da herrscht auf dem
Markt für Fondspolicen ein ziemlicher Wild-
wuchs“, weiß Heermann. Eine empfohlene
Hochrechnungsmethode gibt es zwar. „Da
diese aber nicht verpflichtend ist, gehen die
Anbieter im Detail sehr unterschiedlich vor“,
bemängelt der Assekurata-Experte.
Bei staatlich geförderten Produkten für die
Altersvorsorge ist es mit demWildwuchs seit
Jahresbeginn vorbei. Dafür haben die Pro-
duktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA)
in Kaiserslautern und der Gesetzgeber gesorgt.
Seit 1. Januar 2017 herrschen für Rürup- und
Riester-Fondspolicen nun klare Vorgaben für
die anzuwendenden Hochrechnungssätze
und für die Kalkulationsmethode.
Mehr Transparenz
Die Gründung der PIA ist mit demAlters-
vorsorge-Verbesserungsgesetz (AltVerbG)
beschlossen worden, das am 1. Juli 2013
in Kraft getreten ist. Ziel des Gesetzes
war es, die staatlich geförderte Alters-
vorsorge transparenter und damit at-
traktiver zu gestalten. Aber: Für ge-
förderte Fondspolicen gelten nun
vorsichtigere Hochrechnungs-
sätze. Zudem führt die vorge-
schriebene Methode zur Be-
rechnung der Ablaufleistung
zu deutlich kleineren Summen
als bei der gängigen Hoch-
rechnung. Damit wird es für
Vermittler schwieriger, ihren
Kunden die geförderten Pro-
dukte schmackhaft zu machen.
„In den neuen Produktinformationsblättern,
die für staatlich geförderte Altersvorsorgepro-
dukte seit dem 1. Januar 2017 verpflichtend
sind, ist immer eine Chancen-Risiko-Klasse,
kurz CRK, angegeben“, sagt PIA-Geschäfts-
führerin Melissa Ruby. Anbieter von Produk-
Problemfall
Ablaufleistung
Fünfmal Chance und Risiko
Die Produktinformationsstelle Altersvorsorge (PIA) stuft staatlich geförderte Produkte in fünf CRKs ein. Jeder Klasse sind vier Hochrechnungssätze zugeordnet, mit denen die
Ablaufleistung kalkuliert werden darf. Fondspolicen landen je nach Vertragsbedingungen meist in den Klassen zwei bis vier.
Quelle: Patriarch Multi-Manager GmbH
CRK 1
• Produkt
mit
Bruttobeitragsgarantie
• garantierte jährliche
Verzinsung
• gleichmäßig steigendes
Vertragsguthaben
CRK 2
• Produkte
mit
Bruttobeitragsgarantie
• begrenzte Ertragschancen
CRK 3
• Produkte
ohne
Bruttobeitragsgarantie
• moderates Verlustrisiko
• moderate Ertragschancen
CRK 4
• Produkte
ohne
Bruttobeitragsgarantie
• höheres Verlustrisiko
• höhere Ertragschancen
CRK 5
• Produkte
ohne
Bruttobeitragsgarantie
• hohes Verlustrisiko
• hohe Ertragschancen
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Für staatlich geförderte Fondspolicen gilt seit Jahresbeginn eine neue Hochrechnungs-
methode. Sie macht die Produkte optisch unattraktiver – und den Vertrieb schwierig.
Die Ablaufleistung dieser Schuhe ist hoch – das ist mit bloßem Auge zu
erkennen. Bei Fondspolicen dagegen müssen Anleger auf Hochrechnungen
vertrauen. Für Riester- und Rürup-Verträge gelten nun strengere Vorgaben.