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www.fondsprofessionell.de

| 1/2017

„Andere Lebensversicherer sehen in ihren

Bedingungen hingegen weiche garantierte

Faktoren vor“, sagt der Experte. Das Wort

„Garantie“ ist hier nicht ganz treffend, denn

die Unternehmen können den Rechnungszins

und damit den Rentenfaktor unter bestimmten

Voraussetzungen ändern, die im Vertrag auf-

geführt sind. „In solchen Policen sind soge-

nannte Anpassungs- oder Treuhänderklauseln

enthalten“, sagt Schramm. Diese legen fest,

unter welchen Bedingungen eine Änderung

des Rentenfaktors erlaubt ist.

In der Regel nennen Versicherer zwei Vor-

aussetzungen: Die Rendite der Kapitalanlagen

sinkt nachhaltig, oder die Lebenserwartung

der Versicherten erhöht sich stärker als bei

Vertragsabschluss angenommen. „Auch wenn

nach Ansicht des Versicherers zumindest eine

Voraussetzung für die Senkung des Ren-

tenfaktors erfüllt ist, kann er ihn aber nicht

ohne Weiteres herunterschrauben“, erläutert

Schramm. Dafür muss zuvor ein unabhängi-

ger Treuhänder prüfen, ob aktuelle Verände-

rungen eine Anpassung tatsächlich rechtferti-

gen. Nur wenn er bestätigt, dass es notwendig

und angemessen ist, den Faktor zu verringern

– etwa weil andernfalls die Bestände in Ge-

fahr wären –, dürfen Lebensversicherer an

dieser Schraube drehen.

Versicherer befragt

Um herauszufinden, wie es die Lebensver-

sicherer in naher Zukunft mit dem Rentenfak-

tor halten wollen, hat FONDS professionell

35 Unternehmen zu diesem Thema befragt,

26 haben geantwortet (siehe Tabelle vorige

Seite). Während fünf Versicherer nach eige-

nen Angaben den Rechnungszins für die Ren-

tenfaktoren bei bestimmten Produkten und

Tarifgenerationen zum Jahresbeginn gesenkt

haben, verfolgen 13 Unternehmen keine Pläne

in dieser Richtung. Acht erklären, dass in

ihren Policen keine Treuhänderklauseln vor-

gesehen sind. „Wir haben daher gar nicht die

Möglichkeit, den Rentenfaktor zu senken“,

sagt etwa Alte-Leipziger-Experte Ahmadi.

Klaus Math, Vorstandsmitglied der LV

1871, findet deutlichere Worte: „Eine Sen-

kung des Rentenfaktors, wie jetzt bei einigen

Anbietern geschehen, kommt für uns einem

Tabubruch gleich“, erklärt er. Schließlich

hätten Kunden damit keine verlässliche Basis

für ihre fondsgebundenen Rentenversiche-

rungen mehr, die oftmals ein wesentlicher

Bestandteil der Altersvorsorge seien. Und:

Einige Versicherer teilen sogar mit, dass sie

Besserstellungsgarantien geben. Liegt zu Ren-

tenbeginn der Rentenfaktor im Neugeschäft

höher als der im Vertrag garantierte, so be-

kommen Fondspolicenkunden etwa bei der

Arag, der Barmenia oder bei Condor den

höheren Wert. Volkswohlbund nimmt eine

Günstigerprüfung vor. Überschreitet die er-

rechnete Rente die Summe, die nach dem

garantierten Rentenfaktor zu zahlen wäre, er-

hält der Kunde den höheren Betrag.

„Aber dafür müssten ja erst einmal die Zin-

sen wieder steigen“, sagt die Kölner Kinder-

ärztin. Bevor das nicht passiert, bleibt zumin-

dest ihr Rentenfaktor unten. „Ich bin ja mal

gespannt, ob die Allianz ihn auch wieder

hochsetzt, wenn das Zinsniveau anzieht“, er-

klärt sie. Über eine solche Überraschung in

ihrem Briefkasten würde sie sich jedenfalls

freuen.

ANDREA MARTENS

|

FP

fonds & versicherung I

rentenfaktor

Foto: © Alte Leipziger, LV 1871

Sascha Ahmadi, Alte Leipziger: „Wir haben nicht die

Möglichkeit, den Rentenfaktor zu senken.“

Klaus Math, LV 1871: „Eine Senkung des Rentenfaktors

kommt für uns einem Tabubruch gleich.“

Renteneinbuße bei einer Senkung des

Rentenfaktors von 41,29 Euro auf 35,20 Euro

Rente bei Rechnungzins von

2,75 %

1,75 %

Ablaufleistung

80.000 Euro

80.000 Euro

Garantierter Rentenfaktor

41,29 Euro

35,20 Euro

Monatliche Garantierente

330,32 Euro

281,60 Euro

Monatliche Steuerbelastung

17,84 Euro

15,21 Euro

Monatliche Garantierente nach Steuern

312,48 Euro

266, 39 Euro

Nettorente über 25 Jahre

93.744 Euro

79.917 Euro

Einbuße

13.827 Euro

Annahmen: klassische Fondspolice ohne Garantie; Abschluss der Police: 1.1.2005; Laufzeit:

12 Jahre; monatlicher Sparbetrag: 500 Euro; Fondsperformance nach Fondskosten: 3 %,

Gesamtperformance des Vertrags: 1,72 %, verrentet wird die Gesamtablaufleistung unter

Berücksichtigung üblicher Versicherungsmantelkosten inklusive Überschussbeteiligung und

Beteiligung an Kickbacks; Kunde geht im Alter von 65 Jahren und 5 Monaten in Rente;

Ertragsanteil: 18 %; persönlicher Einkommenssteuersatz: 30 %; Rente wird lebenslang

gezahlt, mindestens 25 Jahre.

Quelle: Alte Leipziger

Renteneinbuße bei Kapitalauszahlung

Kapitalauszahlung

Ablaufleistung vor Steuern

80.000 Euro

Kapitalerträge

8.000 Euro

Hälfte der Kapitalerträge steuerpflichtig

4.000 Euro

Abgeltungsteuer, Soli, Kirchensteuer

28,63 %

Steuerzahlung

1.145 Euro

Kapitalauszahlung

78.855 Euro

Differenz zur Gesamtrente über 25 Jahre

mit gesenktem Rentenfaktor

-1.062 Euro

Annahmen: klassische Fondspolice ohne Garantie; Abschluss der Police: 1.1.2005; Lauf-

zeit: 12 Jahre; monatlicher Sparbetrag: 500 Euro; Fondsperformance nach Fondskosten:

3 %; Gesamtperformance des Vertrags: 1,72 %; ausgezahlt wird die Gesamtablaufleis-

tung unter Berücksichtigung üblicher Versicherungsmantelkosten inklusive Überschuss-

beteiligung und Beteiligung an Kickbacks; Kunde geht im Alter von 65 Jahren und 5 Mo-

naten in Rente; halbe Versteuerung der Kapitalerträge; Abgeltungsteuer, Soli und Kirchen-

steuer: 28,63 %.

Quelle: Alte Leipziger