

256
www.fondsprofessionell.de| 1/2017
vertrieb & praxis I
fusionen unter asset managern
Foto: © Fotolia | Kzenon
A
m Ende sind es 3,8 Milliarden Euro. So
viel zahlt die französische Fondsgesell-
schaft Amundi für das Traditionshaus
Pioneer Investments. Die Pariser hatten sich in
einem mehrere Runden andauernden zähen
Ringen gegen andere Bieter durchgesetzt. Dar-
unter waren die australische Investmentbank
Macquarie, ein italienisches Bieterkonsortium
sowie der britisch-schottische As-
set Manager Aberdeen, der nun
mit Standard Life zusammengeht.
Amundi-Chef Yves Perrier will mit
der Übernahme ein Schwergewicht
im Asset Management schmieden
und ein europäisches Gegenstück
zum Branchenriesen Blackrock
aufbauen. Amundi und Pioneer
bringen zusammen mehr als 1,3
Billionen Euro verwaltetes Vermö-
gen auf die Waage. Sie rücken in
die Top Ten der weltweiten Fonds-
gesellschaften vor – wenn der Deal
so verläuft wie geplant.
Denn Überraschungen sind
durchaus denkbar. So hatte die
italienische Großbank Unicredit
eigentlich ein Geschäft mit dem spanischen
Geldhaus Santander eingefädelt. Beide woll-
ten ihre Fondstöchter zu einem gemeinsamen
Anbieter verschmelzen. Während in den Zen-
tralen in Madrid und Mailand die Führungs-
kräfte bereits Organigramme austüftelten, reg-
ten sich unter den Aufsichtsbehörden Zweifel.
So geriet das Verfahren ins Stocken. Schließ-
lich bliesen die Bankmütter die Hochzeit von
Santander Asset Management und Pioneer ab.
Die Behörden in mehr als 30 Ländern hätten
die Ehe absegnen müssen, hieß es damals von
den beteiligten Häusern. Eine Zustimmung
aller Aufseher sei aber nicht in absehbarer Zeit
zu erwarten gewesen. Ein oftmals als reine
Formalie in feierliche Fusionsmitteilungen
aufgenommene Klausel entfaltete tatsächlich
ihre Wirkung: „Die Transaktion steht unter
dem Vorbehalt der Zustimmung der zustän-
digen Behörden.“
Der Weg durch die Instanzen
Doch welche Aufseher müssen überhaupt
einem Zusammenschluss in der Fondsbranche
zustimmen? Und aus welchen Gründen kön-
nen sie die Pläne abschmettern? An erster
Stelle steht die Frage, welches Amt zuständig
ist. „Bei einer Übernahme prüfen die Behör-
den zunächst, wo der Fondsanbieter regulierte
Einheiten besitzt. Wäre das etwa Deutschland
und Luxemburg, dann sind die Aufseher die-
ser Länder zuständig, also Bafin und CSSF“,
sagt Frank Herring, Aufsichts- und Invest-
mentexperte der Kanzlei Allen & Overy.
Ein formelles Verfahren, wie die Übernah-
me eines Asset Managers ablaufen soll, ist nur
für die europäische Rechtsform der Organis-
men für gemeinsame Anlagen in Wertpapie-
ren (OGAW) festgelegt. OGAW-Gesellschaf-
ten müssen eine Anzeige über die geplante
Übernahme ihrer Aufsicht erstat-
ten. Für Spezialfonds (AIF) und
Gesellschaften, die nur auf Basis
des deutschen Kapitalanlagege-
setzbuchs (KAGB) arbeiten, exis-
tiert kein festes Verfahren. „In der
Praxis hatte die Bafin allerdings
bei einer Transaktion eines Spe-
zialfondsanbieters darauf verwie-
sen, dass man sich am OGAW-
Verfahren orientieren sollte“, be-
richtet Herring.
Wollen also zwei Häuser eine
Ehe eingehen, müssen sie ihre
Absicht melden – wie beim Stan-
desamt. „Die Anzeige sieht eine
Beschreibung des Käufers sowie
einen Geschäftsplan vor. Der Käu-
Amundi will Pioneer schlucken, auch Aberdeen und Standard Life schmieden
einen Bund. Doch einer hat bei solchen Plänen das letzte Wort: die Aufsicht.
Hochzeit
mit Hindernissen
Vor dem Traualtar verlassen: Manchmal packt den künftigen Ehepartner vor der Hochzeit die Angst. Zusammen-
schlüsse von Unternehmen können aber auch am Einspruch der Aufsicht scheitern.
Gezügelter Appetit auf Zukäufe
Das Hochjahr der Übernahmen war nach Transaktionsvolumen 2007. Mehr, aber
kleinere Käufe gab es dagegen 2010 und 2011.
Quelle: Dealogic | Stand: 14.2.2017
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
’17
’16 ’15 ’14 ’13 ’12 ’11 ’10 ’09 ’08 ’07 ’06 ’05 ’04 ’03 ’02 ’01 ’00 ’99 ’98 ’97 ’96 ’95
0
200
400
600
800
1.000
1.200
Anzahl
Mrd. USD
10,2
Mrd. USD
44,11
Mrd. USD
74,0
Mrd. USD
1.197
Übernahmen
862
Über-
nahmen
110
Über-
nahmen
Übernahmevolumen
Zahl der Übernahmen