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www.fondsprofessionell.de| 1/2017
ASSEKURATA SOLUTIONS
Studie: Provisionsberatung
stärkt Altersvorsorge
Das Verbot von Provisionen oder eine einsei-
tige Förderung der Honorarberatung würden
das Beratungsangebot in Versicherungs- und
Altersvorsorgefragen spürbar verringern. Vor
allem Geringverdiener, die Honorare ableh-
nen, liefen Gefahr, dass sie mit wichtigen Ent-
scheidungen für ihre nötige private Alters-
sicherung allein gelassen werden. Das sind die
Kernaussagen der Studie „Einfluss der Ver-
mittlerregulierung auf die private Altersvor-
sorge der deutschen Bevölkerung“ des Kölner
Beratungshauses Assekurata Solutions. Die
Studienautoren Markus Kruse von Assekurata
und Matthias Beenken, Professor an der Fach-
hochschule Dortmund, gingen dabei der Frage
nach, wie sich ein Provisionsverbot auf die
Struktur der Berater und somit auf das Ange-
bot für private Altersvorsorgeprodukte in
Deutschland auswirken würde. Sie stellten
fest, dass Deutsche zum einen die persönliche
Beratung präferieren und Versicherungsver-
mittler wie auch Bankberater aufsuchen. Zum
anderen möchten 43 Prozent der Deutschen
das Provisionssystem nicht abschaffen. Dieser
Wunsch der Deutschen werde aber von der
Politik hierzulande konterkariert: Die Pro-
visionen, die die Haupteinnahmequelle für
Vermittler sind, stehen unter Druck. Grund
sind die regulatorischen Einschnitte, zum
Beispiel verlängerte Provisionshaftzeiten oder
die Reduzierung der Courtagen durch das
Lebensversicherungsreformgesetz. „Die Ein-
kommen der Berater stehen insgesamt unter
Druck, was sich auf die Attraktivität des
Berufsstandes niederschlägt“, stellt Beenken
fest. Verschärft werde diese für Verbraucher
abträgliche Entwicklung durch das alters-
bedingte Ausscheiden vieler Berater.
news & products I
versicherungen
Matthias Beenken, FH Dortmund: „Die Einkommen der
Berater stehen insgesamt unter Druck.“
Urteilsticker
Vergütung bei Nettopolicen an
Vermittlungserfolg gebunden
§
LG Stuttgart | Urteil vom 15. November 2016
Az. 4 S 254/16
Widerruft ein Kunde eine Nettopolice, steht dem
Berater keine Vergütung aus einer separaten Ver-
einbarung zu. Es fehlt der Vermittlungserfolg, der
die Grundlage für die Zahlungen ist – unabhängig
von der konkreten Formulierung der Vereinbarung.
Stornogefahr: Keine Nachbear-
beitungspflicht für Vermittler
§
OLG Düsseldorf | Urteil vom 13. Januar 2017
Az. I-16 U 32/16
Ein Versicherungsvermittler behält seinen Provi-
sionsanspruch, wenn der Versicherer seiner Pflicht
zur Nachbearbeitung stornogefährdeter Verträge
nicht ordnungsgemäß nachkommt. Dieser muss
sich bei einer Stornogefahr zunächst um die Ret-
tung des Vertrags bemühen – nicht der Berater.
Courtageansprüche: Kontrollmög-
lichkeit verjährt nach drei Jahren
§
BGH | Urteil vom 23. Februar 2016
Az. VII ZR 28/15
Der BGH entschied, dass das Recht auf eine soge-
nannte Bucheinsicht, mit der Vermittler ihre Provi-
sionsansprüche kontrollieren können, nach drei
Jahren erlischt – beginnend mit dem Schluss des
Jahres, in dem sie fällig geworden sind. Nach
altem bis 2002 geltendem Recht verjährte diese
Erlaubnis erst nach vier Jahren.
Fotos: © GDV, Zürich, Swiss Life, VPV, Allianz, FH Dortmund
Finanzprofis in Bewegung (Die aktuellsten News täglich auf
www.fondsprofessionell.de)Alexander Erdland,
GDV
Alexander Erdland wurde als Prä-
sident des Gesamtverbandes der
Deutschen Versicherungswirt-
schaft (GDV) bestätigt. Für Erd-
land, der dem Finanzkonzern
Wüstenrot & Württembergische
seit 2006 vorsteht, ist es die letz-
te Amtszeit als GDV-Präsident.
Sie endet auf seinen Wunsch
vorzeitig im September 2017.
Christine Theodorovics,
Zürich Beteiligungs-AG
Christine Theodorovics ist neuer
Vorstand für das Bankenressort
der Zürich Beteiligungs-AG. Da-
mit ist die gebürtige Wienerin ab
dem kommenden Jahr für einen
der wichtigsten Vertriebskanäle
der Zurich Versicherung in
Deutschland zuständig. Theodo-
rovics ist seit Anfang 2011 für
den Zurich-Konzern tätig.
Markus Leibundgut,
Swiss Life Schweiz
Im April wird Markus Leibundgut,
seit 2014 CEO von Swiss Life
Deutschland, zur Swiss Life
Schweiz wechseln und dort sel-
bige Funktion übernehmen. Seit
2008 hatte Ivo Furrer diese
Funktion inne. Er hat sich laut
der Assekuranz entschieden,
neue Aufgaben außerhalb von
Swiss Life zu übernehmen.
Ulrich Gauß,
VPV Versicherungen
Ulrich Gauß ist seit Januar Vor-
standsvorsitzender der VPV Ver-
sicherungen. Er folgt auf Hans
Bücken, der Mitte des Jahres
aus dem Vorstand der VPV aus-
scheidet. Gauß war 2007 als
Bereichsleiter Mathematik und
Verantwortlicher Aktuar zur VPV
gekommen. Seit 2014 gehört er
dem Vorstand an.
Daniel Bahr,
Allianz
Der ehemalige Bundesgesund-
heitsminister Daniel Bahr zog
Anfang Januar in den Vorstand
der Allianz ein. Dort hat er das
Ressort Leistungsmanagement
und Vertrieb übernommen, das
er bereits seit Jahresbeginn als
Ressortbereichsleiter und Gene-
ralbevollmächtigter der APKV
geführt hat.