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www.fondsprofessionell.de

| 1/2017

ASSEKURATA SOLUTIONS

Studie: Provisionsberatung

stärkt Altersvorsorge

Das Verbot von Provisionen oder eine einsei-

tige Förderung der Honorarberatung würden

das Beratungsangebot in Versicherungs- und

Altersvorsorgefragen spürbar verringern. Vor

allem Geringverdiener, die Honorare ableh-

nen, liefen Gefahr, dass sie mit wichtigen Ent-

scheidungen für ihre nötige private Alters-

sicherung allein gelassen werden. Das sind die

Kernaussagen der Studie „Einfluss der Ver-

mittlerregulierung auf die private Altersvor-

sorge der deutschen Bevölkerung“ des Kölner

Beratungshauses Assekurata Solutions. Die

Studienautoren Markus Kruse von Assekurata

und Matthias Beenken, Professor an der Fach-

hochschule Dortmund, gingen dabei der Frage

nach, wie sich ein Provisionsverbot auf die

Struktur der Berater und somit auf das Ange-

bot für private Altersvorsorgeprodukte in

Deutschland auswirken würde. Sie stellten

fest, dass Deutsche zum einen die persönliche

Beratung präferieren und Versicherungsver-

mittler wie auch Bankberater aufsuchen. Zum

anderen möchten 43 Prozent der Deutschen

das Provisionssystem nicht abschaffen. Dieser

Wunsch der Deutschen werde aber von der

Politik hierzulande konterkariert: Die Pro-

visionen, die die Haupteinnahmequelle für

Vermittler sind, stehen unter Druck. Grund

sind die regulatorischen Einschnitte, zum

Beispiel verlängerte Provisionshaftzeiten oder

die Reduzierung der Courtagen durch das

Lebensversicherungsreformgesetz. „Die Ein-

kommen der Berater stehen insgesamt unter

Druck, was sich auf die Attraktivität des

Berufsstandes niederschlägt“, stellt Beenken

fest. Verschärft werde diese für Verbraucher

abträgliche Entwicklung durch das alters-

bedingte Ausscheiden vieler Berater.

news & products I

versicherungen

Matthias Beenken, FH Dortmund: „Die Einkommen der

Berater stehen insgesamt unter Druck.“

Urteilsticker

Vergütung bei Nettopolicen an

Vermittlungserfolg gebunden

§

LG Stuttgart | Urteil vom 15. November 2016

Az. 4 S 254/16

Widerruft ein Kunde eine Nettopolice, steht dem

Berater keine Vergütung aus einer separaten Ver-

einbarung zu. Es fehlt der Vermittlungserfolg, der

die Grundlage für die Zahlungen ist – unabhängig

von der konkreten Formulierung der Vereinbarung.

Stornogefahr: Keine Nachbear-

beitungspflicht für Vermittler

§

OLG Düsseldorf | Urteil vom 13. Januar 2017

Az. I-16 U 32/16

Ein Versicherungsvermittler behält seinen Provi-

sionsanspruch, wenn der Versicherer seiner Pflicht

zur Nachbearbeitung stornogefährdeter Verträge

nicht ordnungsgemäß nachkommt. Dieser muss

sich bei einer Stornogefahr zunächst um die Ret-

tung des Vertrags bemühen – nicht der Berater.

Courtageansprüche: Kontrollmög-

lichkeit verjährt nach drei Jahren

§

BGH | Urteil vom 23. Februar 2016

Az. VII ZR 28/15

Der BGH entschied, dass das Recht auf eine soge-

nannte Bucheinsicht, mit der Vermittler ihre Provi-

sionsansprüche kontrollieren können, nach drei

Jahren erlischt – beginnend mit dem Schluss des

Jahres, in dem sie fällig geworden sind. Nach

altem bis 2002 geltendem Recht verjährte diese

Erlaubnis erst nach vier Jahren.

Fotos: © GDV, Zürich, Swiss Life, VPV, Allianz, FH Dortmund

Finanzprofis in Bewegung (Die aktuellsten News täglich auf

www.fondsprofessionell.de)

Alexander Erdland,

GDV

Alexander Erdland wurde als Prä-

sident des Gesamtverbandes der

Deutschen Versicherungswirt-

schaft (GDV) bestätigt. Für Erd-

land, der dem Finanzkonzern

Wüstenrot & Württembergische

seit 2006 vorsteht, ist es die letz-

te Amtszeit als GDV-Präsident.

Sie endet auf seinen Wunsch

vorzeitig im September 2017.

Christine Theodorovics,

Zürich Beteiligungs-AG

Christine Theodorovics ist neuer

Vorstand für das Bankenressort

der Zürich Beteiligungs-AG. Da-

mit ist die gebürtige Wienerin ab

dem kommenden Jahr für einen

der wichtigsten Vertriebskanäle

der Zurich Versicherung in

Deutschland zuständig. Theodo-

rovics ist seit Anfang 2011 für

den Zurich-Konzern tätig.

Markus Leibundgut,

Swiss Life Schweiz

Im April wird Markus Leibundgut,

seit 2014 CEO von Swiss Life

Deutschland, zur Swiss Life

Schweiz wechseln und dort sel-

bige Funktion übernehmen. Seit

2008 hatte Ivo Furrer diese

Funktion inne. Er hat sich laut

der Assekuranz entschieden,

neue Aufgaben außerhalb von

Swiss Life zu übernehmen.

Ulrich Gauß,

VPV Versicherungen

Ulrich Gauß ist seit Januar Vor-

standsvorsitzender der VPV Ver-

sicherungen. Er folgt auf Hans

Bücken, der Mitte des Jahres

aus dem Vorstand der VPV aus-

scheidet. Gauß war 2007 als

Bereichsleiter Mathematik und

Verantwortlicher Aktuar zur VPV

gekommen. Seit 2014 gehört er

dem Vorstand an.

Daniel Bahr,

Allianz

Der ehemalige Bundesgesund-

heitsminister Daniel Bahr zog

Anfang Januar in den Vorstand

der Allianz ein. Dort hat er das

Ressort Leistungsmanagement

und Vertrieb übernommen, das

er bereits seit Jahresbeginn als

Ressortbereichsleiter und Gene-

ralbevollmächtigter der APKV

geführt hat.