Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage von Insurance Europe, dem europäischen Dachverband der nationalen Versicherungsverbände, zeichnen ein klares Bild: Jeder Dritte in Österreich gibt an, dass er nicht ergänzend zur staatlichen Pension vorsorgt. Gleichwohl ist der Hälfte der Befragten bewusst, dass die Lebenserwartung stark gestiegen ist und man mittlerweile von einer durchschnittlichen Pensionsdauer von mehr als 20 Jahren ausgehen kann. Aufgrund des demografischen Wandels und der pandemiebedingt angespannten Budgetsituation ist eine Stärkung der privaten Vorsorge laut dem österreichischen Versicherungsverband VVO daher wichtiger denn je.

Für den Verband steht fest, dass sehr viele Menschen in diesem Land ihren gewohnten Lebensstandard mit der staatlichen Rente allein im Alter nicht beibehalten werden können. Damit auch künftige Generationen von Pensionisten im Alter finanziell abgesichert sind, muss laut dem VVO nun alles daran gesetzt werden, das Bewusstsein für private Vorsorgemaßnahmen zu stärken. "Die private Versicherungswirtschaft kann mit ihren Vorsorgelösungen sowohl den Menschen finanzielle Sicherheit geben als auch die öffentlichen Haushalte in einer sich mehr und mehr zuspitzenden Situation entlasten", erläutert Robert Lasshofer, der Präsident des VVO.

Der VVO hat nun einen Plan erarbeitet, mit dem die private und betriebliche Altersvorsorge gestärkt werden kann, und fordert die Politik auf, rasch geeignete Rahmenbedingungen für die Stärkung der privaten Altersvorsorge zu schaffen. Im Wesentlichen geht es um folgende Punkte:

  • Senkung der Versicherungssteuer: Eine Senkung der Versicherungssteuer in der Lebensversicherung auf zwei Prozent ist laut VVO notwendig, da Versicherungsnehmer durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld durch die Steuer von derzeit vier Prozent unverhältnismäßig stark belastet würden. Nachdem die Prämieneinnahmen in der Lebensversicherung aufgrund der seit Jahren schwierigen Rahmenbedingungen deutlich rückläufig sind und damit automatisch auch das Versicherungssteueraufkommen zurückgeht, könnte ein aufgrund verbesserter Rahmenbedingungen wieder ansteigendes Prämienvolumen sowohl den Kapitalmarkt fördern als auch einen Teil des Steuereinnahmenausfalls wettmachen. Die Fristen in § 6 Abs. 1 Z 1a Versicherungssteuergesetz sollten analog zu einer allfälligen, im Regierungsprogramm angekündigten, noch zu erarbeitenden Behaltefrist für eine KESt-Befreiung auf Kursgewinne angepasst werden.
  • Steuerfreiheit bei nachhaltiger Veranlagung: In Hinblick auf einen generellen Lenkungseffekt in Richtung einer nachhaltigen Veranlagung sollten laut VVO auch Lebensversicherungen mit ökologischer und ethischer Ausrichtung – analog zur im Regierungsprogramm vorgeschlagenen KESt-Freiheit für nachhaltige Wertpapier- und Fondsprodukte – steuerfrei sein.
  • Reform der "Prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge": Die "Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge" (PZV) ist in Österreich das einzige, staatlich geförderte, private Altersvorsorgeprodukt. Um auch in Zukunft den Bedarf nach einem geförderten Vorsorgeprodukt, in Ergänzung zur staatlichen Pension, langfristig und erfolgreich decken zu können, ist eine Reform der PZV erforderlich, so der VVO.
  • Liberalisierung der Veranlagungsvorschriften: Gerade bei einem langfristigen Pensionsprodukt müssen die Veranlagungsvorschriften zukunftsgerecht gestaltet sein, damit die Attraktivität des Produkts für den Kunden langfristig gesichert ist, meint der Verband. Daher fordert der VVO eine Wahlmöglichkeit über das Ausmaß der Garantie (z.B. 70 Prozent der Prämiensumme) beziehungsweise über die Höhe der Aktienquote. Darüber hinaus könnte ein gewisser Anteil nachhaltig veranlagt werden.
  • Umfassendes Fördermodell: Das Fördermodell für die PZV sollte laut dem Verband die Möglichkeit der Absetzbarkeit der Beiträge und/oder eine Erhöhung der staatlichen Prämie vorsehen. Die bestehende Steuerfreiheit des Produkts sollte beibehalten werden. Lebenslange Rentenleistungen und die Einhaltung einer Mindestbindefrist müssen Voraussetzungen für die Steuerfreiheit beziehungsweise die steuerliche Förderung für ein Altersvorsorgeprodukt sein. Ein vorzeitiger Ausstieg sollte möglich sein, aber steuerlich sanktioniert werden (z.B. Nachversteuerung). Die PZV sollte zudem auf freiwilliger Basis mit biometrischen Bausteinen, zum Beispiel einer privaten Pflegeversicherung oder einer Berufsunfähigkeitsversicherung, erweitert werden können. So könne unter anderem ein Beitrag für eine zukunftsorientierte Lösung der so wichtigen Pflegevorsorge geleistet werden.
  • Förderung der betrieblichen Altersvorsorge: Des Weiteren wird eine Valorisierung des Freibetrags der Zukunftssicherung gemäß § 3 (1) 15a EStG gefordert. Mit der Zukunftssicherung nach § 3 Abs. 1 Z 15 lit. a EStG gibt es in Österreich ein einfaches Instrument der betrieblichen Vorsorge, das es Unternehmen ermöglicht, bis zu 300 Euro pro Jahr und pro Mitarbeiter in eine Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung einzuzahlen. Die Höhe des Freibetrags ist seit 1975 unverändert. Der VVO schlägt daher eine Valorisierung des Freibetrags auf 1.200 Euro pro Jahr vor.
  • Gleichstellung mit Pensionskassen: Die Betriebliche Kollektivversicherung (BKV) ist steuer- und arbeitsrechtlich dem Pensionskassensystem gleichgestellt. Im Sinne eines "Level Playing Fields" spricht sich der VVO dafür aus, dass der im Regierungsprogramm vorgeschlagene General-Pensionskassenvertrag daher auch auf die BKV ausgedehnt werden soll. Darüber hinaus sollte es möglich sein, dass auch andere Deckungsstockabteilungen für die BKV geöffnet werden.

"Die österreichische Versicherungswirtschaft steht zu ihrer gesellschaftlichen Verantwortung und der Verantwortung gegenüber Millionen von Kundinnen und Kunden", so Lasshofer. "Daher ist eine rasche und zukunftsorientierte Stärkung der privaten und betrieblichen Vorsorge nicht nur für den Einzelnen wichtig, sondern vielmehr von gesamtwirtschaftlicher Bedeutung." (gp)