Vermittler aufgepasst: GISA-Nummer nicht vergessen
Das alte Versicherungsvermittlerregister ist Geschichte, und bald läuft die Übergangsfrist aus, in der Vermittler die Nummer des zentralen Gewerberegisters GISA angeben müssen. Zahlreiche Vermittler würden noch immer die falsche Nummer anführen, warnt der Interessensverband IVVA.
Im März 2015 ist das zentrale "Gewerbeinformationssystem Austria" (GISA) in Betrieb gegangen, das die bis dahin bestehenden 14 dezentralen Gewerberegister ersetzt. Das Register löste damit auch das für Finanzdienstleister und Versicherungsvermittler gültige Versicherungsvermittlerregister ab. Die alte Gewerberegisternummer wurde durch eine neue GISA-Nummer ersetzt. Doch viele Schriftstücke seien nach wie vor falsch bedruckt, warnt der Interessensverband der Versicherungsagenten (IVVA). Das habe man im Praxistest festgestellt.
Versicherungsvermittler sind gemäß §137 f Abs. 1 GewO verpflichtet, ihre Gewerberegisternummer auf ihren eigenen Papieren und Drucksorten anzuführen. "Das heißt, es müssen alle Unterlagen wie Briefpapier, auch Online-Briefvorlagen, Verträge, Visitenkarten, E-Mail-Signaturen, Flyer, Homepage, Impressum, etc. geändert werden", heißt es beim IVVA.
Die Frist für die Umstellung endet per 26. März 2018. Wer in nächster Zeit neue Visitenkarten oder andere Drucksorten erstellen lässt, sollte auf die neue GISA-Nummer nicht vergessen, so der Verband. (eml)