Schon seit einigen Jahren schauen die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA und die deutsche Finanzaufsicht Bafin sehr kritisch auf die Kosten von Fondspolizzen und fondsbasierten Hybridprodukten mit Garantieelement. Schließlich schmälern diese die Rendite für Anleger. Die Bafin hat den deutschen Versicherungsunternehmen bereits in einem im Mai 2023 veröffentlichten Merkblatt Vorgaben gemacht, wie sie die Kosten senken und Tarife auf ihr Preis-Leistungsverhältnis (Value for Money) prüfen können.

Nun hat auch die EIOPA nachgezogen und Leitlinien für eine Methodik zur Bestimmung von Benchmarks für das Preis-Leistungsverhältnis der fondsbasierten Produkte veröffentlicht. Die in Frankfurt ansässige europäische Behörde setzt dabei auf einen dreistufigen Ansatz.

Einteilung in Gruppen
In einem ersten Schritt sollen Versicherungen mit ähnlichen Ausstattungsmerkmalen in Gruppen eingeteilt werden. Nur so könne man diese überhaupt vergleichen. Zu den Merkmalen zählen etwa der Produkttyp – Fondspolizze oder Hybrid –, die Frage, ob die Einzahlungen regelmäßig oder einmalig erfolgen, die Dauer der Ansparphase und die Kategorie der zugrundeliegenden Fonds.

Der zweite Schritt ist der wichtigste: Die Behörde wird Informationen von Versicherungsgesellschaften zu acht Indikatoren sammeln und für diese zulässige Richtgrößen berechnen. Die Indikatoren sind: die Abschlusskosten (sowohl im Vergleich zu den Gesamtkosten als auch im Vergleich zur Gesamtprämie), die Gesamtkosten und die Effektivkosten (Reduction in Yield) – jeweils unter Berücksichtigung von Provisionen. Ferner berücksichtigt die EIOPA Rückkaufswerte bei Storno, den internen Zinsfuß (Internal Rate of Return oder IRR) zur Berechnung der durchschnittlichen mittleren Jahresrendite einer Kapitalanlage, die Todesfallleistung sowie schließlich den Break-Even-Punkt, ab dem der Kunde eine Rendite erhält.

Richtgrößen 
Im dritten und letzten Schritt werden dann die Richtwerte für jede Produktgruppe berechnet. Diese orientieren sich an den ermittelten Quartilen: Werte, die aus Verbrauchersicht im schlechtesten Viertel liegen, gelten als nicht akzeptabel. (jb)