Der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater im Versicherungswesen hat neue Verhaltensleitsätze veröffentlicht. Sie sind am 2. Mai in Kraft getreten und ersetzen die früheren ethischen Standesregeln des Fachverbands. Inhaltlich gibt es keine wesentlichen Veränderungen, wie ein Vergleich zeigt. Moralische Komponenten wie Loyalität oder Fairness wurden stärker hervorgehoben.

Es handle sich vorrangig um eine begriffliche Abgrenzung zu den Standesregeln, die das Wirtschaftsministerium im Rahmen der IDD-Umsetzung (Versicherungsvertriebsrichtlinie) vor Jahren in der Gewerbeordnung (GewO) verankert hat, erklärt ein Experte des Fachverbands. In den GewO-Regeln geht es um Bestimmungen wie Best-interest-Prinzip, Statusklarheit (keine Doppeltätigkeit als Makler und Agent), Nebentätigkeitsregeln oder Vergütungstransparenz und andere Verpflichtungen.

Normen für das Auftreten nach außen und innen
Auch die Standesregeln, nun Verhaltensleitsätze, des Fachverbands sind für die Mitglieder verbindlich. Sie orientieren sich im Unterschied zu den GewO-Regeln nicht vorrangig an der IDD, sondern haben den Zweck, das Auftreten nach außen und innen hin ethisch zu normieren, um das Ansehen des Berufsstandes zu stärken. Im Vordergrund stehen neben der bereits erwähnten Loyalität und Fairness auch Themen wie Professionalität, Verantwortung, Innovation und Verhalten gegenüber Kunden, Versicherungen, Behörden und Mitbewerbern. Verpflichtende Fachverbands-Verhaltensregeln gibt es seit 2017.

Zu unterscheiden sind die Verhaltensregeln vom Code of Conduct, den sich die Versicherungsmakler 2021 gegeben haben (die Redaktion berichtete). Dieser zielt darauf ab, das Bewusstsein in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu schärfen. Adressiert wird der adäquate Umgang mit Kundendaten. (eml)


Service: Verhaltensleitsätze der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten (externer Link)