Das Präsidium der Wirtschaftskammer (WKO) hat im Rahmen einer Verordnung neue Regeln für die Befähigungsprüfung der gewerblichen Versicherungsmakler und -berater veröffentlicht. Die "Versicherungsmakler-Befähigungsprüfungsordnung" (BPO) tritt mit 1. Juli 2024 in Kraft. Sie ersetzt auf 25 Seiten die bereits sehr angegraute, derzeit gültige Prüfungsstoffverordnung aus dem Jahr 2004, die auf nur drei Seiten die Zugangstests regelt.

Die Änderungen waren mehr als notwendig, da sich in den vergangenen Jahren der regulatorische Rahmen stark verändert hat. Als eine der wesentlichen Neuerungen wurden die Erfordernisse der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) eingearbeitet, heißt es beim Fachverband in der WKO. Die IDD ist seit 2018 gültig.

Internationale Vergleichbarkeit
Grundlegend neu ist außerdem, dass sich die Prüfungsordnung in den österreichischen und EU-weiten Vergleichsstandard einreiht. Es kommt zu einer – gesetzlich vorgesehenen – Einordnung des Prüfungsniveaus in den sogenannten "Nationalen Qualifikationsrahmen" nach dem NQR-Gesetz (ein Vergleichsinstrument für Qualifikationen in Österreich und Europa). Im seit einigen Jahren gültigen EU-Hochschulraum (Bologna-Prozess) ist etwa der Bachelor der Stufe 6, der Master der Stufe 7 und das Doktorat/PhD der Stufe 8 zugeordnet. Die Prüfung neu angehender Versicherungsmakler weise das NQR-Level 6 auf, sei also vergleichbar mit einem Bachelor-Niveau, so der Fachverband in einer Aussendung.

Die künftige BPO besteht aus drei Modulen. Komplett neu ist dabei eine zusätzliche schriftliche Prüfung. Sowohl der schriftliche als auch der mündliche Teil müssen positiv absolviert werden, damit die Prüfung als bestanden gewertet wird.

Lösung unerwarteter Probleme
Im Unterschied zu der bisher gültigen Prüfungsstoff-VO werden detaillierte Qualifikationsstandards beschrieben. Es sollen unter anderem Fähigkeiten nachgewiesen werden, die "über dem Qualifikationsniveau beruflicher Erstausbildung liegen". So werden etwa "Innovationsfähigkeit sowie Lösung komplexer und nicht vorhersehbarer Probleme" erwartet oder "Kompetenz zur Leitung komplexer beruflicher Aufgaben oder Projekte (dazu zählen auch die Übernahme von Entscheidungsverantwortung in nicht vorhersehbaren beruflichen Situationen und die Übernahme von Verantwortung für die berufliche Entwicklung von Einzelpersonen und Gruppen)".

Es existieren mehrere Anrechnungsmöglichkeiten. So werden in der neuen schriftlichen Prüfung einschlägige Universitäts- oder Hochschulstudien genauso anerkannt wie etwa eine Befähigungsprüfung der Versicherungsagenten. (eml)


Service (externe Links):
Die neue Prüfungsordnung (ab Juli 2024): Versicherungsmakler-Befähigungsprüfungsordnung
Der bisher gültige Rahmen: Prüfungsstoff-VO