Die EAS, die laut Vorstand Manfred Rädler 1.000 ausstiegswillige Lebensversicherungs-Inhaber vertritt, die sich falsch beraten fühlen, sendet neue Drohgebärden an die österreichische Versicherungswirtschaft. Die Institute würden in den laufenden Prozessen in punkto Vertragsrücktritt wegen falscher Rücktritts-Belehrungen "sehr gelassen oder gar nicht reagieren", moniert der Liechtensteiner Prozessfinanzierer in einer Aussendung. Sollten die Verhandlungen mit den Versicherungen nicht die gewünschte Entwicklung nehmen, werde es noch im Frühjahr 2017 weitere Klagen geben.

Es seien bereits mehrere Klagen eingebracht worden, heißt es. Genauere Zahlen werden nicht genannt. In der Aussendung ruft die EAS Verbraucher, die aus ihrer fondsgebundenen Lebensversicherung aussteigen wollen, dazu auf, ihren Vertrag wegen Arglist anzufechten, anstatt einfach zurückzutreten. Sowohl die Erfolgsaussichten im Klagsfall als auch der Entschädigungsbetrag seien dadurch höher. Das zeige die Rechtsprechung in Deutschland, die in Österreich anwendbar sei.

Streit geht vor Höchstgericht
In Österreich stützen jedenfalls zwei jüngst vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) vor dem Handelsgericht erstrittene Urteile die Sicht der Verbraucher. Es geht dabei um Verträge ab dem Jahr 1994, in denen es zu einer falschen oder unterlassenen Belehrung der Kunden über das Rücktrittsrecht kam. Gemäß EuGH- und OGH-Judikatur können betroffene Kunden in diesem Fall unbefristet vom Vertrag zurücktreten. Strittig ist bislang, zu welchen Konditionen.

Hier hat das Handelsgericht Wien vor kurzem entschieden, dass den Konsumenten nach einem Rücktritt mehr als der bloße Rückkaufswert zusteht. Es sind die einbezahlten Prämien plus Zinsen zurückzuzahlen, so das Urteil. Rechtskräftig ist die Entscheidung noch nicht. Laut Medienberichten wollen die betroffenen Versicherungen Uniqa und Ergo Rechtsmittel einlegen. Sie vertreten den Standpunkt, dass es nur in wenigen Fällen zu falschen Rücktrittsbelehrungen gekommen sei und dass es bei einer Kündigung des Vertrages nur Anspruch auf den Rückkaufswert geben soll. Hier wird also noch der OGH als Hochstgericht entscheiden müssen.

Das Thema entfaltet unterdessen zunehmend seine Anziehungskraft: Neben dem VKI und der EAS engagieren sich in der Sache auch der österreichische Prozessfinanzierer Advofin und der auf solche Klagen spezialisierte deutsche Rechtsanwalt Stephan Greger. Dieser will laut der Tageszeitung "Die Presse" ab Frühjahr über eine EU-Zulassung auch in Wien tätig werden und vor allem Kunden von britischen Lebensversicherungen in der selben Thematik vertreten. (eml)