Die IDD-Regulierung (Versicherungsvertriebsrichtlinie) hat die Versicherungen in den vergangenen Monaten vor Herausforderungen gestellt. Dabei geht es nicht nur um den technischen und finanziellen Aufwand, sondern auch um die lange Zeit unklare Gesetzeslage.

Eigentlich hätte die Richtlinie am 23.2.2018 umgesetzt sein sollen. Doch auf EU-Ebene wurden dazugehörige Rechtsakte zu langsam weiterverarbeitet und zahlreiche Staaten waren mit dem Gesetz im Verzug, so dass es am Ende zu einer Fristverlängerung kam. Im Amtsblatt der EU wurde vor wenigen Tagen eine doppelte Verschiebung veröffentlicht, die bereits seit längerem feststand: Die Nationalstaaten erhalten nun endgültig für die Umsetzung der IDD in nationales Recht Zeit bis zum 1.7.2018, die Unternehmen müssen sich dann verpflichtend ab 1.10.2018 an die Regeln halten.

Österreich muss noch nachbessern
In Österreich hat das Finanzministerium bereits das VersVertrRÄG 2018 (Versicherungsvertriebsrechts-Änderungsgesetz) auf den Weg gebracht. Mit diesem werden die drei Gesetze Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, Versicherungsvertragsgesetz und Einkommensteuergesetz 1988 auf IDD-Erfordernisse hin abgeändert. Säumig ist hingegen noch das Wirtschaftsministerium, das Gesetze ändern wird, die zum Beispiel selbstständige Vermittler betreffen.

Für die Österreichischen Beamtenversicherung (ÖBV) sind derartige Mängel und neue Fristen unerheblich: Sie startete soeben mit der IDD-konformen Beratung. Diese erfolgt komplett papierlos, heißt es in einer Aussendung. Außerdem werde dem Kunden auf Wunsch eine vertiefte Risikoberatung, die über die neuen IDD-Erfordernisse hinausgehen. Der Kunde erhält dabei ein individuelles Risikoprofil auf Basis objektiver, statistischer Daten.

Für dieses zusätzliche Risikoprofil hat die ÖBV das Start-up riskine ins Boot geholt. Dieses hat einen Risikocheck erarbeitet, der auf die Bedürfnisse der ÖBV Kernzielgruppe, den öffentlichen Sektor, zugeschnitten wurde, heißt es. Das Angebot soll den Kunden die Auswahl des Versicherungsprodukts helfen, das zu ihren Risikovorstellungen passt.

IDD als Vorteil
"Die IDD-konforme Beratung, die in der ÖBV digital unterstützt umgesetzt wurde und vollkommen papierlos erfolgt, stellt einen erheblichen Vorteil für unsere Kundinnen und Kunden dar, da der Wünsche- und Bedürfnistest ab sofort integrativer Bestandteil der Beratung ist", so ÖBV Vorstandsvorsitzender Josef Trawöger. Mit dem Start der IDD-konformen Beratung sei man eines der ersten Unternehmen in der Branche, heißt es. (eml)