Im März 2022 ging das "Pan-European Personal Pension Product" (PEPP) an den Start. Das kostengünstige und in andere EU-Länder portable Altersvorsorgeprodukt, das in der Standardversion (Basis-PEPP) eine Kapitalgarantie oder eine Risikominderungstechnik zur Verlustbegrenzung haben soll, ist bislang aber alles andere als ein Erfolg. Nur das slowakische Fintech Finax bietet acht PEPPs in Polen, Kroatien, Tschechien und der Slowakei an. Daher hat die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA nun eine Analyse für die bislang mangelnde Akzeptanz des Produktes vorgelegt und Vorschläge unterbreitet, wie die "Europarente" doch noch ein Erfolg werden kann.

Die EU-Aufsichtsbehörde gibt zu, dass der Kostendeckel von einem Prozent des angesparten Kapitals pro Jahr potenzielle Anbieter abschreckt. Die Begrenzung bedeute, dass eine Gesellschaft viele PEPP-Verträge haben muss, um diese für sie wirtschaftlich betreiben zu können. Diese Notwendigkeit zur Skalierbarkeit könnte für kleinere Finanzdienstleister eine zu hohe Hürde sein. 

Steuern als Hürde für Produktgeber
Als Grund für mangelndes Verbraucherinteresse wiederum hat die EIOPA unter anderem "das Fehlen einer einheitlichen steuerlichen Behandlung auf nationaler Ebene" ausgemacht – ein Punkt, auf den Experten schon vor dem Start von PEPP als Grund für mangelndes Interesse von Produktgebern hingewiesen haben. Den Kostendeckel, der insbesondere die Vertriebsmöglichkeiten über Vermittler einschränkt, nannten sie ebenfalls schon als Problem.

Um PEPP für Finanzdienstleister interessanter zu machen, sollten diese laut EIOPA eine Kombination aus einem PEPP zu betrieblicher und einem PEPP zu privater Vorsorge in einem Produkt anbieten dürfen. Die Möglichkeit, steuerbegünstigte Arbeitgeberbeiträge mit persönlichen Beiträgen in einer "Europarente" zu kombinieren, würde einen Skalierungseffekt bewirken, der das Produkt für mehr Anbieter interessant macht, schreibt die Behörde. 

EIOPA: Keine fixe Kostenobergrenze mehr
Weiter, und sicher sehr interessant für die Produktgeber, ist der Vorschlag der Aufsicht, dass sich diese auf ein "angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis" statt einer fixen Kostenobergrenze konzentrieren sollen. Um den Verwaltungsaufwand und damit Kosten zu senken, möchte die Behörde auch die derzeit vorgeschriebenen "nationalen Unterkonten" der PEPPs in einen freiwilligen Service umwandeln – auch wenn damit der grenzüberschreitende Charakter der PEPPs optional werden würde. 

Die EIOPA macht zudem Vorschläge, wie die Nachfrage seitens der Verbraucher erhöht werden soll. Sie hat dafür unter anderem den obligatorischen und automatischen Abschluss einer privaten Altersvorsorge wie eben dem PEPP im Blick, wenn eine Person 18 Jahre wird oder ins Berufsleben startet. Zudem sollen Verbraucher nach dem Willen der Behörde eine Übersicht über ihre Rentenansprüche aus gesetzlicher und privater Vorsorge bekommen, sodass sie die Höhe ihrer Altersrente sehen und gegebenenfalls "nachlegen" können. 

Schließlich richtet sich die Aufsicht auch an die EU-Staaten: Diese sollen PEPPs die gleichen Steuerbegünstigungen gewähren wie nationalen privaten Altersvorsorgeprodukten und vor allem wie schon oben erwähnt für eine EU-weite Steuerharmonisierung sorgen. (jb)