Die HDI Lebensversicherung verzichtet seit 1. Jänner 2024 beim BU-Schutz EGO Top vollständig auf die Regelungen zur Verweisung. Im Detail geht es um die "konkrete Verweisung", auf die abstrakte Verweisung verzichtet die Versicherung in ihren Verträgen laut eigener Aussage bereits seit vielen Jahren. Nun wird in der Erst- sowie in der Nachprüfung auch auf die "konkrete Verweisung" verzichtet. Bei der konkreten Verweisbarkeit reicht nicht die Benennung eines Verweisungsberufs, um die Leistungsfreistellung für den Versicherer zu erreichen – der Versicherte muss die Verweisungstätigkeit tatsächlich ausüben. Erst dann kann sich der Versicherer darauf berufen.

"Mit dem vollständigen Verzicht auf Verweisungen in der Erst- sowie in der Nachprüfung erreichen wir ein neues Qualitätslevel im Berufsunfähigkeitsschutz. Zuallererst wird dadurch die Leistungsprüfung erheblich einfacher. Solange eine mindestens 50-prozentige Berufsunfähigkeit für den zuletzt ausgeübten Beruf besteht, wird eine BU-Rente gezahlt – unabhängig davon, ob ein anderer Beruf aufgenommen wurde. So entfallen bei Betroffenen belastende Fragestellungen wie 'Muss ich einen anderen Beruf annehmen?', 'Wird mir die BU-Rente gestrichen oder gekürzt, wenn ich in einem anderen Beruf arbeite?'. Das gibt in dieser schwierigen Situation eine wertvolle Sicherheit", erklärt Michael Miskarik, Niederlassungsleiter von HDI Leben in Österreich.

Prämien und Gesundheitsfragen bleiben davon unberührt
Gleichzeitig will die HDI Leben damit einen weiteren Schritt in Richtung Transparenz und Einfachheit gehen. "Obwohl wir unser Bedingungswerk durch die Neuregelung in wichtigen Punkten verbessern, bleiben Prämien und Gesundheitsfragen davon unberührt", so Miskarik. Zusätzlich wurde das sogenannte Teleclaiming und der "Vor-Ort-Kunden-Service" eingeführt. Dadurch wird betroffenen Kunden telefonisch dabei geholfen, BU-Leistungsanträge auszufüllen. In besonders schweren Fällen fahren geschulte Mitarbeiter direkt zu Kunden nach Hause und unterstützen diese dabei, die erforderlichen Angaben zu machen. (gp)