Die Versicherungen werden nun von ganz oben darauf hingewiesen, wie sie sich angesichts der Corona-Krise verhalten sollen: Mehr Flexibilität im Umgang mit Verbrauchern und keine Dividenden an Aktienbesitzer, lautet die Devise – letzteres wird allerdings vielen Verbrauchern nicht gefallen. 

"Dringende Empfehlung" zum Dividenden-Stopp
In einer Aussendung gibt die Österreichs Aufsichtsbehörde FMA gemeinsam mit der Europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa die "dringende Empfehlung an die Versicherungsunternehmen" ab, von einer Dividendenausschüttung abzusehen. Gegen Ende März haben die nationale und die europäische Bankenaufsicht (Esma) bereits den Banken mitgeteilt, dass sie sich einen Stop von Dividendenzahlungen erwarten. Die Behörden argumentieren, dass die Unternehmen ihre finanziellen Ressourcen nicht durch "unverantwortliche Ausschüttungspolitik" gefährden dürfen.

Dem gegenüber steht, dass sich hier auch Anleger mit Abstrichen abfinden müssen. Die Last des um sich greifenden Dividenden-Banns tragen nicht zuletzt viele sicherheitsorientierte Anleger, die im Tiefzinsumfeld der vergangenen Jahre auf Dividendentitel oder Dividendenfonds gesetzt haben. Zumal FMA und Eiopa einen Dividendenstopp nicht nur für das laufende Geschäftsjahr fordern, sondern auch für das bereits abgelaufene. 

Verbraucher "fair" behandeln
Gleichzeitig mahnt die Eiopa die Versicherungen dazu, dass sie ihre Dienstleistungen in Pandemie-Zeiten anpassen müssen. Es könnte das Vertrauen in den Sektor untergraben werden, "wenn die faire Behandlung der Verbraucher nicht im Mittelpunkt der Reaktionen des Sektors steht", heißt es in einem Statement.

Wenn Verbraucher im gegenwärtigen Umfeld nicht in der Lage sind, vertragliche Verpflichtungen zu erfüllen oder von vereinbarten Rahmenbedingungen abweichen, müsse mit Bedacht vorgegangen werden. Beispiele, wo sich die Behörde Kulanz erwartet wären, wenn Kunden nicht in der Lage sind, Ansprüche, innerhalb eines vorgeschriebenen Zeitrahmens einzureichen, oder wenn sie eine geforderte Überprüfung nicht durchführen können (z. B. eine Autoüberprüfung oder eine medizinische Untersuchung) oder wenn der Wohnsitz – anders als in der Haushaltsversicherung vereinbart – als Arbeitsbereich genutzt wird. Es sei Flexibilität gefordert, "damit die Verbraucher wichtige Deckung behalten können, die sonst verloren gehen würde"

Maßnahmen für Versicherer und Vermittler
Natürlich seien der Kulanz auch Grenzen gesetzt, weil ausgedehnte rückwirkende Deckungen die Solvabilität der Versicherer gefährdet, so die Behörde. Allerdings erwarte sie "von allen Marktteilnehmern, dass sie während des gesamten Lebenszyklus ihrer Beziehung zum Verbraucher weiterhin im besten Interesse der Verbraucher handeln". Dies entspreche den Forderungen der IDD-Regulierung als auch der Solvency II-Richtlinie.

Insbesondere verlangt die Eiopa von Versicherern und Vermittlern:

  • Die Kunden müssen verständlich über Deckungsumfänge, geltende Ausnahmen und die Auswirkungen der COVID-19-Krise auf ihre Versicherungspolicen informiert werden.
  • Die Verbraucher müssen "fair behandelt werden" und die Kommunikation muss klar sein. Marktteilnehmer "sollten vage Begriffe vermeiden, die falsch interpretiert werden oder zu Verwirrung führen können", heißt es.
  • Verbraucher müssen über Notfallmaßnahmen von Versicherern und Vermittlern informiert werden und darüber, wie sich diese Maßnahmen auf Vertragsverhältnis und Dienstleistungen auswirken können. Dazu zählen zum Beispiel vorübergehende automatische Vertragsverlängerungen für die Dauer der Notsituation oder Änderungen der Schadenmanagementverfahren.
  • Die Produktüberwachungs- und Governance-Anforderungen (POG) müssen auf die Coronasituation angewandt werden. Es soll gegebenenfalls eine Produktbewertung durchgeführt werden und überprüft werden, ob die Produkte noch mit den Bedürfnissen des Zielmarktes übereinstimmen. (eml)

Service: Die Aufforderungen der Eiopa können sie unter diesem Link herunterladen.