Im Zuge der IDD-Umsetzung wurde in Österreich auch ein Doppelbetätigungsverbot für Versicherungsmakler und –agenten beschlossen. "Entweder-oder" lautet die Devise seit heuer (siehe u.a. § 137 Abs.2 GewO). Wer sich bis spätestens Ende 2019 nicht entscheidet, dem löscht die Gewerbebehörde die Maklerberechtigung und trägt die Agentenberechtigung ein.

Zahlreiche Einzelunternehmer und Betriebe, die beide Berechtigungen besitzen, sehen dadurch Einkommensverluste auf sich zukommen (FONDS professionell berichtete). Eine Verfassungsklage wird ausgearbeitet. Ebenso kam es unlängst zu einer parlamentarischen Anfrage an Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, inwieweit die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Statusklarheit mitbedacht wurden. Nun hat Schramböck geantwortet.

"Man kann sich entscheiden"
Die Folgen der Statusklarheit seien mit Standesvertretern und einzelnen Betroffenen "intensiv diskutiert" worden. Es bleibe dem Vermittler überlassen, wofür er sich entscheidet – "ob er aus dem gesamten Markt oder nur zu einem bestimmten Versicherer vermitteln will", schreibt Schramböck. Auch auf Folgeprovisionen habe die Neuerung keinen Einfluss, weil der Status rechtlich hauptsächlich bei der Vermittlung relevant sei, aber nicht bei der Betreuung laufender Verträge.

Sowohl eine Person als auch ein Unternehmen könnten weiterhin beide Gewerbescheine besitzen, allerdings müsse eine der beiden Berechtigungen dann ruhen. Außerdem schaffe die Novelle keine Gründe, die eine Verlagerung hin zum Makler oder zum Agenten nach sich ziehen, heißt es ohne weitere Ausführungen. "Die bestehenden Vermittlungsverträge werden vom Versicherer mangels Gewerbeberechtigung gekündigt und es tritt Provisionsverlust für den Bestand ein, je nachdem welche Berechtigung aufgegeben werden muss", kommentiert hingegen Oliver Walla, stellvertretender Obmann der Finanzdienstleister in der WKO Wien, die Anfragebeantwortung.

Insgesamt war die Beantwortung Schramböcks knapp formuliert. Das nimmt aber keine Wunder, wenn man die Anfrage selbst betrachtet. Die hat nämlich unter anderem keine Beispiele angeführt, um Kritik und Ängste zu illustrieren – etwa wodurch konkret Einkommensverluste oder andere Nachteile entstehen könnten.

Goldplating – Ball an Standesvertreter zurückgespielt
Zum Vorwurf des Goldplatings spielt Schramböck den Ball an die Standesvertreter zurück. Grundsätzlich sei dies vermieden worden, aber wenn "von allen beteiligten Kreisen der Wunsch nach einer bestimmten Regelung besteht", sei es eben möglich, eine Regulierung dahingehend anzupassen. Die Statusklarheit wurde nämlich vor allem von Agenten und Maklern hineinreklamiert, die Vermögensberater waren dagegen.

Die Antragseinbringerin, SPÖ-Abgeordnete Doris Margreiter, meinte in Bezug auf Schramböcks Antwort, es stelle sich "die berechtigte Frage, in welchem Interesse das Wirtschaftsministerium und auch die involvierte Wirtschaftskammervertretung tatsächlich agieren. Wir werden der Sache daher weiter auf den Grund gehen, weil wir erhebliche Interessenskonflikte orten". (eml)