Für acht Vermögensanlagen der Reihe "Festzins" der UDI-Unternehmensgruppe hat das Amtsgericht Leipzig die Eröffnung von Insolvenzverfahren verfügt. Vorausgegangen waren die im Frühjahr gestellten Anträge auf Eigenverwaltung durch den Geschäftsführer Rainer Langnickel. "Damit ist es amtlich", schreibt das "Handelsblatt", "die UDI-Gruppe, die aus dem Geld von Privatanlegern Biomasse- und Solaranlagen finanzierte, wird nicht in Eigenverwaltung saniert."

Anders als bei einer Regelinsolvenz bleibt bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der bisherige Geschäftsführer im Amt und bekommt vom Amtsgericht lediglich einen Sachwalter zur Seite gestellt. Das soll die Chancen auf die erfolgreiche Sanierung eines insolventen Unternehmens erhöhen.

"Illegaler Weiterbetrieb durch die Schuldnerin"
"Eine Eigenverwaltung hätte die Rückabwicklung der Bafin unterwandert", sagte die Rechtsanwältin Susanne Schmidt-Morsbach von der Kanzlei Schirp & Partner dem Handelsblatt. "Die Entscheidung des Gerichts ist aus unserer Sicht rechtlich zwingend."

Die Bafin, so die Zeitung, hatte Ende Juni gegenüber dem Insolvenzgericht die von ihm zugestandene Eigenverwaltung beanstandet, weil so keine Abwicklung, wie von der Aufsicht angeordnet, sondern ein "illegaler Weiterbetrieb durch die Schuldnerin" stattfände. (tw)