Die Preos Global Office Real Estate & Technology AG teilte am vergangenen Freitag (28.6.) ad hoc mit, dass sie sich gezwungen sieht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Zur Begründung führt das Immobilienunternehmen an, dass es das Oberlandesgericht Frankfurt abgelehnt habe, Beschlüsse freizugeben, die Preos gefasst hatte, um eine von ihr 2019 begebene Wandelanleihe zu restrukturieren.

Anleger hatten der Preos über die mit einem 7,5-prozentigen Kupon ausgestattete Wandelanleihe rund 250 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, die Ende 2024 zur Rückzahlung anstehen. Wegen Liquiditätsproblemen versuchte Preos bereits Mitte vergangenen Jahres, die Konditionen der Anleihe zu ändern. Per Umlaufbeschluss im Dezember vergangenen Jahres wurde festgelegt, dass die Verzinsung gestundet und das Wahlrecht der Anleger, ihren Anleihebetrag in Aktien zu wandeln, in eine verpflichtende Wandlung umgemodelt wird.

Frankfurter Gericht sieht "bewusste Umgehung der Stimmverbote"
Das "Handelsblatt" berichtet, dass sich Anleger, die rund 40 Millionen Euro der Anleihe auf sich vereinen, gegen die Beschlüsse zur Wehr gesetzt haben. Sie werfen der Preos und ihrer Muttergesellschaft Publity vor, "verdeckt Einfluss auf die Abstimmung" genommen zu haben. Denn große Anteile des Anleihekapitals seien von der Preos und von Publity selbst gezeichnet und "kurz vor den Abstimmungen in undurchsichtigen Geschäften auf Dritte übertragen worden". Die so übertragenen Stimmen hätten die anlegerfeindliche Beschlussfassung überhaupt erst möglich gemacht.

Die Frankfurter Richter haben sich dieser Einschätzung angeschlossen und sprechen in ihrer Begründung von einer "bewussten Umgehung der Stimmverbote", wie das "Handelsblatt" schreibt. (tw)