MPC war 2006 Marktführer unter den Emissionshäusern geschlossener Fonds. Inklusive Fremdkapital hatte das Unternehmen in dem Jahr einen 400 Millionen Euro schweren Fonds mit einem Pool aus 14 Kühlschiffen aufgelegt. Acht Prozent pro Jahr sollte er abwerfen. Rein statistisch betrachtet gelangte damals jede zweite Banane über den "Seatrade Reefer Pool", an den die Fondsschiffe verchartert waren, nach Europa. Aber schon im Jahr nach der Emission flossen die Auszahlungen spärlicher als versprochen, ab 2008 blieben sie gänzlich aus.

Das Amtsgericht in Hamburg hat am 19. November das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Fonds „Reefer-Flotte 1“ eröffnet und eine zehnjährige Zitterpartie beendet (Az.: 67a IN 52/19). Damit dürften allerdings auch rund 145 Millionen Euro Eigenkapital der Anleger weg sein.

Die Fondsgesellschaft hatte für das Jahr 2016 noch einen Jahresbericht veröffentlicht, seither nicht mehr. Damals belief sich der Darlehenstand auf 153 Millionen US-Dollar. Aber schon in den vorausgegangenen Jahren konnte der Fonds seinen Kapitaldienst nicht mehr leisten. Um die Verhandlungen mit der finanzierenden HSH Nordbank voranzubringen, wurden die Anleger schon 2013 aufgefordert, 15 Prozent ihrer Einlage noch mal als Sanierungskapital zur Verfügung zu stellen. Auch dieses dürfte verloren sein, denn die Bank hat Anfang des Jahres ihre Darlehensforderung fällig gestellt und damit den Insolvenzantrag unausweichlich gemacht.

Auch letzte Hoffnungen platzen
Zuvor scheiterte ein letzter Rettungsversuch: Um die Erlaubnis für den technischen Weiterbetrieb der Schiffe nicht zu verlieren, sind regelmäßige Klassearbeiten im Dock notwendig. Weil aber auch dafür das Geld nicht mehr reichte, wurde vergangenes Jahr versucht, einige Schiffe aus der Flotte zu verkaufen. Das klappte aber nur bei einem einzigen, und der Verkauf erbrachte gerade mal 3,5 Millionen Dollar – ein Tropfen auf den heißen Stein.

Die Gläubigerversammlung ist für den 13. Februar 2020 terminiert. Weil es sich jedoch um eine KG-Beteiligung handelt, haben die Anleger Gesellschafter- und keinen Gläubigerstatus. Das heißt, dass sie auch keine Forderungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen können. Unwahrscheinlich, dass am Ende des Verfahrens noch was übrig bleiben wird. (tw)