Am gestrigen Donnerstag (18.7.) hat das Amtsgericht Leipzig die vorläufige Insolvenzverwaltung für die Preos Global Office Real Estate & Technology verfügt und Rechtsanwalt Rainer Bähr von der Kanzlei HWW zum vorläufigen Insolvenzverwalter berufen (Az.: 405 IN 1216/24).

Der gerichtlichen Anordnung ging ein Streit um die Restrukturierung einer von Preos begebenen Wandelanleihe voraus. Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte es abgelehnt, einen von Preos beschlossenen Maßnahmenplan freizugeben, woraufhin Preos eine Insolvenz für unausweichlich erklärt hatte.

Umstrittener Restrukturierungsplan ist gescheitert
Preos wollte die Verzinsung einer von ihr 2019 begebenen 250 Millionen Euro schweren Wandelanleihe stunden und das Wahlrecht zur Wandlung in eine Pflichtwandlung zu vorgegebenem Wandlungspreis ummodeln. Die Abstimmung darüber sei jedoch auf fragwürdige Weise zustande gekommen, wie die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger der Preos vorwirft, denn große Anteile der Anleihe, die Preos selbst und ihre Muttergesellschaft Publity gezeichnet hatten, seien auf ihnen nahestehende Firmen übertragen worden, um das Abstimmverbot zu umgehen. (tw)