Gabriel Felbermayr, Chef des Wirtschaftsforschungsinstituts (WIFO), schlägt angesichts des hohen Anteils an variabel verzinsten Immobilienkrediten vor, die Umstiegspönale bei Fixzinskrediten zu erhöhen. "Was auffällt ist, dass die Regulierung in Österreich es den Kreditnehmern leicht macht, aus fixverzinsten Krediten auszusteigen", so Felbermayr bei der Konferenz der Finanzmarktaufsicht am Dienstag (24.10.).

Da Kunden mit geringen Kosten von nur einem Prozent aussteigen können, tragen die Banken das Risiko und müssen diese Kredite dementsprechend teuer versichern (die Redaktion berichtete). "Eine erste Überlegung wäre, ob man die Pönale, wenn man aus festen Darlehen aussteigt, erhöht", so Felbermayr. Das würde auch die Versicherungskosten für fixverzinste Kredite reduzieren.

Dass die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung erhöht werden könnte, ist bereits Diskussionsgegenstand zwischen Banken und Finanzministerium. Marktteilnehmer sehen die Einschränkung der Flexibilität beim Umstieg aus Konsumentensicht als problematisch an (die Redaktion berichtete).

KIM-Verordnung ändern
Auch zu den im Vorjahr eingeschränkten Kreditvergaberegeln lieferte Felbermayr einen Vorschlag. Möglich wäre es, die maximal erlaubte Schuldendienstquote, die derzeit bei 40 Prozent des Haushaltseinkommens liegt, nicht in Prozent zu bemessen, sondern in einem absoluten Euro-Wert. Es könne ein Anteil vom Einkommen festgelegt werden, der überbleiben muss, damit ein Haushalt weiter wirtschaften kann, so Felbermayr.

Derzeit kann die Schuldendienstquote zum Beispiel dazu führen, dass selbst Höherverdiener keinen Kredit für eine (teurere) Immobilie bekommen. Dabei hat etwa ein Haushalt mit 8.000 Euro Einkommen selbst mit einem 50-prozentigen Schuldendienst noch immer genug über, um nach üblichen Standards damit gut auszukommen. "Die KIM-Verordnung ist gut und richtig, aber nach einem Jahr darf man über Verbesserungen sprechen", so Felbermayr.

Damit angesprochen ist die seit August 2022 geltende Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung, die neue Regeln für die Wohnkreditvergabe vorschreibt: 20 Prozent Eigenkapital, höchstens 40 Prozent vom Nettoeinkommen für die Rückzahlung und 35 Jahre Maximallaufzeit. (eml)