Die One Group kommunizierte bisher, sie hätte Handlungsbedarf bei vier ihrer 23 Emittentengesellschaften ausgemacht, nannte auch vier Produkte beim Namen, verwies aber ansonsten auf eine noch abzuschließende Risikoanalyse des Portfolios an Objektgesellschaften, das über die Vermögensanlagen finanziert worden ist.

In einem Vertriebsrundschreiben vom Dienstag, 12. März, das FONDS professionell ONLINE vorliegt, wird die One Group nun konkreter. Für die beiden Namenschuldverschreibungen Proreal Deutschland 7 und 8 mit einem Gesamtvolumen von 131 Millionen Euro würde es "nach jetziger Kenntnis keine Ausfälle, sondern lediglich eine Zahlungsverzögerung geben".

"Geordnete Restrukturierung"
Deutlich schlechter ist es um die beiden Namenschuldverschreibungen Proreal Europa 9 und 10 mit einem Gesamtvolumen von 278 Millionen Euro bestellt. Für die SC Finance Four GmbH, die Darlehen der beiden Gesellschaften bekam, um sie an unterschiedliche Projektgesellschaften der Soravia weiterzureichen, wurde ein Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung gestellt. Die One Group betont, dass es sich um eine "geordnete Restrukturierung" handle.

Zum Hintergrund erklärt die One Group, dass die Projekte Unterföhring (ehemaliges Allianz Rechenzentrum) und Sylter Hof Berlin "aufgrund einer fehlenden tragfähigen Finanzierung vollständig rückabgewickelt werden mussten. Das Projekt Tegernsee musste teilweise rückabgewickelt werden. Zusätzlich hatte sich die Fertigstellung des Projekts Zollhafen Mainz deutlich verzögert."

"Notwendige Rechtssicherheit"
Laut der Redaktion vorliegenden weiteren Informationen hatten zwar auch andere Zwischengesellschaften teilweise an die genannten Projekte Finanzierungen ausgereicht – beispielsweise bekam der Zollhafen Mainz im Wesentlichen die Mittel der Gesellschaft SC Finance Two, die ihrerseits Investitionsziel des Proreal Deutschland 8 ist. Ein Insolvenzantrag konnte aber dem Vernehmen nach bisher wohl verhindert werden, weil das Projekt darunter litt, dass es verzögert fertiggestellt wurde und nicht darunter, dass seine Finanzierung letztlich nicht zustande gekommen wäre.

In der beantragten Eigenverwaltung der Insolvenz sieht die One Group eine Verbesserung der Anlegerposition: "Die beantragte Eigenverwaltung schafft die notwendige Rechtssicherheit, um Investoren die Möglichkeit zu geben, die zur Fertigstellung der Projektabwicklungen benötigten Gelder in die jeweilige Projektgesellschaft zu investieren. Für die Anleger bedeutet ein verrechtlichtes und damit transparentes Verfahren, dass ihre Interessen deutlich besser geschützt sind als bei einem ungeordneten Verfahren." (tw)