Der Startup- und KMU-Schwarmfinanzierer Conda hat von der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Zulassung nach der europäischen Schwarmfinanzierungsdienstleister-Verordnung (ECSP-VO, European Crowdfunding Service Provider) erhalten, wie die FMA mitteilt. Das Unternehmen darf damit zum einen neue Produktsegmente bedienen: Anders als im österreichischen AltFG (Alternativfinanzierungsgesetz), unter dem Schwarmfinanzierer derzeit meist arbeiten, gibt es in der ECSP keine Nachrangdarlehen. Dafür ist nach ECSP auch die Vermittlung von Eigenkapitalinstrumenten wie Aktien erlaubt. Zum anderen darf das Unternehmen europaweit Crowdinvesting anbieten, ohne jeweils eine eigene nationale Lizenz zu benötigen.

Von der FMA hat Conda die Genehmigung für die Platzierung von übertragbaren Wertpapieren erhalten (ohne feste Übernahmeverpflichtung), die von Projektträgern oder einer Zweckgesellschaft ausgegeben wurden. Ebenfalls erlaubt ist die Annahme und Übermittlung von Kundenaufträgen in Bezug auf diese Wertpapiere. Nicht im Berechtigungsrahmen inbegriffen ist hingegen die Kreditvermittlung, die in der ECSP-VO den zweiten großen Produktcluster darstellt.

Eigene Gesellschaft gegründet
Zulassungsinhaberin ist das eigens gegründete Unternehmen Conda Capital GmbH. "Über Conda Capital will die Conda Gruppe ein breites Spektrum neuer Assetklassen anbieten, darunter Aktien, Anleihen und Genussscheine, ab einem Emissionsvolumen von einer Million Euro", schreibt das Unternehmen in einer Aussendung. Der Schwerpunkt liege auf KMUs und "spätphasigen Scale-ups" (Jungunternehmen in einer beschleunigten Wachstumsphase). Insbesondere könne Conda nun unter der europäischen Regulierung auch "digitale Eigenkapitalinvestments" in mittelständische Unternehmen anbieten, heißt es. "Unser Ziel ist es, ein breites Spektrum von Anlegern zu erreichen, von Retail-Investoren bis hin zu professionellen und semi-institutionellen Anlegern", so Geschäftsführer Dirk Littig.

Die strategische Erweiterung betrifft laut den Angaben ausschließlich die neue Plattform Conda Capital, während die bestehenden Crowdinvesting-Angebote in Österreich, der Schweiz und Deutschland für regionale Projekte unter lokaler Regulierung erhalten bleiben. In diesem Rahmen wird es also weiter zur Vermittlung von Nachrangdarlehen kommen. Die ECSP-Lizenz soll hingegen genutzt werden, um wertpapierbasierte Produkte national und international zu vermitteln.

Zweite Lizenz innerhalb kurzer Zeit
Damit fährt Conda eine andere Linie als der Immobilien-Crowdinvestinganbieter Dagobertinvest, der kürzlich ebenfalls die ECSP-Lizenz erhalten hat. Allerdings handelt es sich bei Dagobertinvest um eine Erlaubnis ohne Einschränkungen; das Unternehmen darf damit auch besicherte Kredite vermitteln. Nachrangdarlehen, die sich in etlichen Fällen als nachteilig für die Anleger erwiesen haben, sollen bei Dagobertinvest komplett der Geschichte angehören; das Unternehmen will rein auf ECSP-Basis auftreten. (eml)