ICOs. In den vergangenen Monaten fanden diverse sogenannte Initial Coin Offerings (ICO) statt. Mit unterschiedlichstem Erfolg. Nichtsdestotrotz konnten allein in 2018 mit 1085 ICOs weltweit über 21 Milliarden USD eingeworben werden. Die angebotenen Token waren in der Regel sogenannte Utility-Token. Utility-Token sind Token, die Zugang zu einer digitalen Nutzung oder Dienstleistung vermitteln sollen. Diese Token unterliegen in Deutschland zwar als Finanzinstrumente dem Kreditwesengesetz (KWG). Weitergehende aufsichtsrechtliche Anforderungen bestehen jedoch nicht. Die Umsetzung eines Utility-Token-Sales war daher mit einfachen Mitteln wie einem Whitepaper, Terms & Conditions, digitalem Distributionsprozess möglich.

Thema 1: Security-Token werden zum Standard. Security Token hingegen können Vermögenswerte wie Anteile an Realwerten, Unternehmen, Erträgen oder Ansprüche auf Dividenden oder Zinszahlungen repräsentieren. Einhergeht ein größerer regulatorischer Aufwand. Um zum Beispiel einen Zahlungsstrom aus einer vermieteten Immobilie zu „tokenisieren“ sowie Anlegern als Investment Token anzubieten, braucht es einen Wertpapier-Prospekt nach geltendem Wertpapierrecht. Diesen Aufwand haben Anbieter von Tokensales bisher gescheut. Ende 2018 wurde jedoch der erste Genussrechts-Token in Österreich emittiert. Auch die BaFin in Deutschland hat einen Retail-Prospekt für eine tokenisierte Schuldverschreibung zur Billigung vorliegen.
Im Markt ist wahrzunehmen, dass diverse Projekte an Security-Token arbeiten. Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine Eigenemission ist abgesehen vom Prospekt erlaubnisfrei möglich. Anders als bei einem Initial Public Offering (IPO) von Aktien brauche ich keine zwischengeschalteten Banken. Hinzu kommt, dass Security-Token als Wertpapiere auch investierbar für professionelle Anleger sind. Das Spektrum der Anlegerschaft erweitert sich. Zuletzt ermöglicht die Blockchain-Technologie eine grenzenlose Transferierbarkeit. Über das Wesen von Token können illiquide Assets liquide gemacht werden. Die Boerse Stuttgart plant für 2019 den Einstieg in den Handel von Token auf einem regulierten Multilateralen-Handelsplatz (MTF). Damit wir eine neue aufsichtsrechtliche Qualität in den Markt einziehen.

Thema 2: Token-Regulatorik wird vereinheitlicht. Gab es im vergangenen Jahr noch Unsicherheit im Hinblick auf die rechtliche Einordnung von Token, gibt es in 2019 zunehmend Gewissheit. Einen wichtigen Beitrag hierzu leistet die BaFin. Diese erhält zunehmend Anfragen zu Projekten, der Token-Einordnung und bezieht Stellung. Darüber hinaus findet auf der Ebene der Aufseher ein intensiver Austausch zur Einordnung von Blockchain, Krypto und Co statt. Unlängst haben sich ESMA und EBA ausführlich hierzu geäußert. Die regulatorische Sicht verfestigt sich, der Rechtsrahmen wird konturierter und damit gewinnen Token als Form der Finanzierung Statur und Bedeutung.

Thema 3: Konkrete Blockchain-Use-Cases nehmen zu. Die Finanzierung von Unternehmen über Tokensales auf Blockchains ist nur ein Anwendungsfall für die Distributed-Ledger-Technologie (DLT). Darüber hinaus ergeben sich mannigfaltige Anwendungsfälle. Neben der Finanzindustrie spielt das Thema im Bereich Mobility, Infrastruktur, Energie und Immobilien eine Rolle. Anwendungsprototypen werden skaliert und für eine Massenanwendung weiterentwickelt.

Fazit. Im Verhältnis zu anderen technologischen Entwicklungen steht das Thema Blockchain, DLT und Krypto noch am zeitlichen Anfang. Heute, etwas mehr als zwei Jahre nach den ersten Schritten raus aus der Nische und in die Breite, lässt sich kaum ermessen was in fünf weiteren Jahren sich alles entwickeln wird. Wesentlich für die Branche der Finanzinstitute und Dienstleister in jedem Fall frühzeitig die Entwicklung zu begleiten, beispielsweise auch im Rahmen von innovatien Produktideen.

Eric Romba ist Rechtsanwalt und Partner in der Sozietät lindenpartners in Berlin. Er berät zu rechtlichen Fragestellungen an der Schnittstelle von Kapitalmarkt und Digitalisierung.