Nachdem Spanien die Einspeisevergütung 2013 rückwirkend gekürzt hatte, rief die SolEs Badajoz GmbH, die Solarparks für die beiden Fonds SolEs 21 und SolEs 22 betreibt, das Schiedsgericht ICSID an, das internationale Investitionsstreitigkeiten beilegen soll. Ein jetzt ergangenes Schiedsurteil spricht der Klägerin einen Schadenersatzanspruch in Höhe von knapp 41Millionen Euro zu. Das Urteil sieht in der rückwirkend vorgenommenen Streichung der Einspeisevergütung einen Verstoß gegen geltendes internationales Recht. Vor dem Hintergrund beobachteter vergleichbarer Fälle ist Voigt und Coll. jedoch skeptisch, was die Bereitschaft Spaniens betrifft, ihrer Zahlungsverpflichtung nachzukommen. Während der vergangenen Jahre berichtete Voigt und Coll. den Anlegern vom Verlauf des Verfahrens, darunter auch die Posse, dass Spanien versuchte, mit einer Selbstanzeige, illegal Solarparks subventioniert zu haben, um damit den Anspruch grundsätzlich abzuwehren. Bis tatsächlich Geld fließt, wird es sich wohl noch etwas hinziehen. Vorsorglich hat Voigt und Coll. die Anleger auch darüber informiert, dass von dem Betrag vor Auszahlung an die Fonds noch Steuern abgezogen und der Prozesskostenfinanzierer bezahlt werden müssen, außerdem wird noch eine 50-prozentiige Sondertilgung für das Solarkraftwerk Badajoz erfolgen.