Bündnis. Der Fall VIP Medienfonds spitzt sich auch außerhalb des Strafverfahrens gegen die ehemalige VIP-Geschäftsführung zu. Sieben Kanzleien sind eine Kooperation eingegangen und haben die „Anwaltskooperation VIP 3 und 4“ gegründet. Das Bündnis besteht aus den Münchener Kanzleien CLLB und Mattil & Kollegen, Jens Graf Rechtsanwälte aus Düsseldorf, den Berliner Anwälten der Kanzleien Kälberer & Tittel und Schirp Schmidt-Mosbach Apel, der Bremer Sozietät KWAG und der Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar aus Stuttgart. Die Kooperationspartner vertreten im Fall VIP nach eigenen Angaben „derzeit weit über 1.000 Anleger“.

Ziele. Die Kanzleien wollen vorrangig das Kapitalanlegermusterverfahren und die Prozesse gegen die Commerzbank erfolgreich zum Abschluss bringen. Darüber hinaus unterstützt die Kooperation die Wahl von neuen VIP-Fondsbeiräten, die zwar kritisch aber kompetent und unabhängig die Geschäftsführung bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben begleiten sollen.

Anlass. Gleich drei Anlässe nennen die Kooperationspartner für das Bündnis: die kurzfristige Absage der Gesellschafterversammlungen der VIP-Medienfonds 3 und 4, deren Verschiebung auf Dezember 2007 und die Absetzung des bisherigen Geschäftsführers Dirk Specht (siehe fondstelegramm vom 26. September 2007). VIP hatte die Absage damit begründet, dass der Jahresabschluss nicht geprüft sei. Doch Zweifel kommen auf: „Alle Beteiligten wissen seit langem, dass aufgrund der laufenden Verfahren keine Jahresabschlüsse erstellt werden; daher kann richtigerweise die Feststellung nicht als Tagesordnungspunkt aufgeführt sein“, äußern die kooperierenden Kanzleien ihren Unmut über die kurzfristige Absage der Versammlungen. Sie erachten die Gründe für die Verlegung als vorgeschoben, um Wahlen von Anlegerbeiräten in beiden Fonds zu verhindern. Der mittlerweile abgesetzte Geschäftsführer Dirk Specht dagegen habe Neuwahlen von Anlegerbeiräten unterstützt.

fondstelegramm-Meinung. Seit Jahren herrscht unter Anwaltskanzleien im Kapitalanlagerecht enormer Konkurrenzdruck. Die sich immer schärfer entwickelnde Mandantenakquise fand im Fall VIP ihren Höhepunkt, als – am Bündnis beteiligte – Kanzleien juristisch gegeneinander vorgingen: Im Vorfeld der VIP-4-Gesellschafterveranstaltung im Frühjahr hatte ein Münchener Anwaltsbüro eine einstweilige Verfügung gegen eine geplante kostenfreie Informationsveranstaltung einer anderen Sozietät erwirkt. Nun kommt die Wende. Die Kooperation ist aus Anlegersicht zu begrüßen und kann den laufenden Prozessen den benötigten Schub geben.
Bei VIP herrscht unter dessen Chaos pur. Die Trennung von der bisherigen Geschäftsführerin Monika Scherer hatte VIP nur beiläufig auf der Internetseite kommuniziert. Die Pressemitteilung über das Ausscheiden von Dirk Specht versandte VIP erst, nachdem das fondstelegramm bereits ausführlich darüber berichtet hatte.

VIP erweckt weiterhin den Anschein, immer nur so viel zu kommunizieren, wie bereits an die Öffentlichkeit gedrungen ist.