Versammlung. Die außerordentliche Gesellschafterversammlung des VIP Medienfonds 4 am 22. März in München hat für die Anleger in den entscheidenden Fragen kaum Erkenntnisgewinn gebracht. Wesentliche Punkte blieben offen. Dem zu erwartenden Anlegerinteresse waren die Verantwortlichen schon aus organisatorischen Gründen nicht gewachsen. Die Registrierung der rund 400 Anwesenden zog sich lange hin; die Veranstaltung begann mit knapp einstündiger Verspätung.

Ungereimtheiten. Für heftige Diskussion sorgte das von VIP entworfene Szenario, wonach bei einem Worst-Case-Szenario des Fonds VIP 4 noch zwölf Prozent Gesamtrückfluss machbar wären. Erst auf Nachfrage einer Anlegerin wurde deutlich, dass von den zwölf Prozent noch Zins und Tilgung bezahlt werden müssten. Den Unmut der Anleger rief auch das ominöse Ablösungsangebot zum Barwert hervor, das im Vorfeld allen Anlegern per Post zuging. Da VIP-Geschäftsführer Dirk Specht auch auf direkte Nachfrage nicht in der Lage war, den Barwert in Zahlen auszudrücken, fehlt den Anlegern jeglicher Anhaltspunkt, um – wie von VIP gewünscht – ein Stimmungsbild darüber abzugeben, ob ein vorzeitiger Verkauf von Anteilen in Frage kommt. Unklar ist außerdem, ob überhaupt ein Kaufangebot vorliegt und wer ein solches Angebot unterbreiten würde.

Garantieproblem. Die von Vertrieben häufig getroffene Aussage, es handle sich um einen Garantiefonds, das Geld sei somit sicher, lässt sich nicht aufrecht erhalten. Die garantierten Rückzahlungen der Bank würden nicht den Anlegern direkt, sondern dem Fonds zugehen. Geht die Fondsgesellschaft in die Insolvenz oder kommt es zu Schwierigkeiten beim Fonds, kann das Geld für die Anleger weg sein. Ihnen droht auch das Wiederaufleben der Haftung. Damit wären sie doppelt gestraft, müssen sie doch bereits jetzt die teils heftigen Steuernachzahlungen bestreiten. Da von Banken dieses Fondsmodell, so einige Anleger gegenüber fondstelegramm, als sichere Anlagen verkauft wurde, wurde nicht immer die richtige Zielgruppe für risikoreiche Medienfonds angesprochen.

Verflechtung. Ganz so neu, wie Dirk Specht es den Anlegern glauben machen wollte, ist die neue Geschäftsführung nicht. Der wirtschaftliche Eigentümer ist immer noch der in Untersuchungshaft sitzende Andreas Schmid. Er hat seine Anteile nur treuhänderisch an eine Wirtschaftsprüfergesellschaft übergeben. Nach Aussagen von Brancheninsidern setzte die Ehefrau, Jutta Schmid, Dirk Specht als Geschäftsführer ein.

Anwälte. Befremdlich wirkte auch das Verhalten mancher Anlegerschutzanwälte. So bekamen die Anleger im Vorfeld von verschiedensten Seiten Post mit dem Angebot um juristischen Beistand. Im Wettrennen um lukrative Geschäfte kommt es unter den Kanzleien auch zu juristischen Maßnahmen gegen Kollegen. So kam es im Vorfeld der Gesellschafterveranstaltung zu einer einstweiligen Verfügung einer Münchener Anwaltsbüros gegen eine geplante kostenfreie Informationsveranstaltung einer anderen Sozietät.

Zukunft. Vier Optionen zeigte die VIP-Geschäftsführung den Versammelten auf: Fondsauflösung, Abbruch der Sicherheitsstruktur, Stopp der Investitionstätigkeit und Weiterführung der Gesellschaft. Wenig überraschend: Dirk Specht empfahl die Weiterführung. Die Fortführung der Fonds wird angesichts der Lage derzeit tatsächlich wohl die einzig mögliche Lösung bleiben, um nicht noch mehr Geld zu verlieren. Ob dies allerdings mit der aktuellen Geschäftsführung möglich ist, sei dahingestellt.

fondstelegramm-Meinung. Die Kommunikationsdefizite und vielen Ungereimtheiten werfen kein gutes Licht auf die Geschäftsführung. VIP bleibt konkrete Antworten schuldig. Daher dürfte die gebetsmühlenartig wiederholte Bitte um Geduld allmählich auf taube Ohren stoßen. Viele Anleger jedenfalls sahen sich durch die Gesellschafterversammlung keinen Schritt weitergekommen.

Reich wurden bei der VIP bisher nur die Banken, Anwälte und der Initiator selbst. Bleibt zu hoffen, dass für die Anleger am Ende nicht nur der Erfahrungsreichtum bleibt.