Zielmärkte. Die europäischen Solarmärkte rücken immer stärker ins Blickfeld der Initiatoren und Vertriebe. Mit Spanien ging es vor einigen Jahren los. Dann begann die Diskussion um Kürzungen der staatlichen Förderung. Der Markt bereinigte sich. Der Blick wandte sich nach Deutschland und Italien. Auch in diesen beiden Märkten wurde es zu Beginn dieses Jahres hitziger. Als neues Solarfeld ist Frankreich hinzugekommen. Eines ist allen Märkten gemein: Sobald ein Stichtag für eine Kürzung der Förderung im Raum steht, beginnt das Rennen um Projekte, Genehmigungen und den Netzanschluss. Was dann auf der Strecke zu bleiben droht, ist die notwendige Sorgfalt, mit der zunächst einmal der Markteinstieg bewältigt, der Zielmarkt hinreichend erschlossen und die einzelnen Projekte vorbereitet sein wollen.

Feine Unterschiede. Solarfonds unterscheiden sich auf den ersten Blick vor allem hinsichtlich des Investitionsstandorts und darin, dass ein Teil bereits vor Platzierung feststehende Solarparks erwirbt und andere Angebote als Blindpools daherkommen. Die jährlichen Ausschüttungen liegen durch die Bank bei rund sieben Prozent. Beim geplanten Exit unterscheiden sich die Szenarien in punkto Vorkaufsoptionen auf der einen und Rückbauoptionen auf der anderen Seite. Die feinen Unterschiede offenbaren sich erst beim gründlicheren Studium der Kalkulation.

Ertragsgutachten. Grundlage einer Kalkulation sind ein oder häufiger zwei Ertragsgutachten. Sie werden auf Basis langjähriger Wetter- und Einstrahlungsdaten prognostiziert. Auch die technischen Werte der für die Solaranlage verwendeten Bauteile spielen bei der Prognose der Stromausbeute eine Rolle. In der Realität erreichen Solaranlagen nicht die technisch mögliche Nennleistung, sondern nur etwa 75 bis 91 Prozent davon, so Erfahrungswerte von Meteocontrol. Das ist auf mehrere Faktoren zurückzuführen: Verschmutzung und Erwärmung der Module, Verschattung, Verkabelungs- und Transformatorverluste und technische Abweichungen bei Modulen und Wechselrichtern.

Abschläge. Wer „mit Luft“ kalkuliert, bringt vom Prognosewert der Ertragsgutachten Sicherheitsabschläge in Abzug. Von elf befragten Initiatoren, die derzeit im Solarmarkt aktiv sind, nehmen sieben solche Abschläge etwa für Leitungsverluste vor, allerdings in ganz unterschiedlicher Höhe. Die Begründungen sind unterschiedlich: Von Sicherheitsmotiven auf der Seite der „vorsichtigen“ Rechner bis hin zum Verweis auf die Ertragsgutachten, die ja bereits alle nötigen Parameter berücksichtigten, reicht die Argumentation.

Degradation. Ein weiterer, allerdings weniger ins Gewicht fallender Parameter, um Unsicherheiten über den zukünftigen Stromertrag in der Kalkulation abzubilden, ist die Degradation – oder Alterung. Darunter versteht man in der Photovoltaik das Nachlassen des Wirkungsgrades der Solarzelle und damit den Rückgang des Stromertrags mit der Zeit. Besonders bei Dünnschichtzellen ist in den ersten Wochen und Monaten eine vergleichsweise hohe Degradation zu beobachten, die allerdings in den Nennleistungsangaben der Hersteller berücksichtigt ist. Kristalline Zellen haben eine vergleichsweise geringe Degradation. Selbst weit über 20 Jahre alte poly- und monokristalline Zellen bringen in der Regel mehr als 90 Prozent ihrer angegebenen Nennleistung. Diese Sachlage spiegelt sich in der üblichen Herstellergarantie von 90 Prozent der Nennleistung während der ersten zehn Betriebsjahre und von 80 Prozent während des folgenden Jahrzehnts wider.

Erst im Zusammenspiel von Garantien, deren Belastbarkeit, Kalkulationsparametern und Prognoseprämissen offenbaren sich die Detailunterschiede der angebotenen Solarbeteiligungen. Worauf es bei Solarfonds ankommt und wie es um die Zielmärkte bestellt ist, darüber berichtet die Fondszeitung in der Ausgabe 20-2010. Weitere Themen der aktuellen Fondszeitung:
Leistungsbilanzen: Die Fondsbilanzen für das Jahr 2009 lassen bei zahlreichen Initiatoren weiterhin auf sich warten. Zu den Anbietern, die ihre Bilanzen regelmäßig relativ früh veröffentlichen, zählt Nordcapital. Das Hamburger Emissionshaus mit Reedereihintergrund listet für das vergangene Jahr 84 laufende Einschiffsgesellschaften – fast ausschließlich mit Containerfrachtern bestückt. Hinzu kommen zehn laufende Schiffsfonds mit jeweils mindestens zwei Frachtern, darunter Bulker und Plattformversorger. Nur etwa jeder fünfte Schiffsfonds zahlte für das vergangene Jahr an die Anleger aus.
Anlegerschutzgesetz: Die Anteilsrücknahme wird eingeschränkt, die Vorgaben zur Liquiditätsbeschaffung bei Auszahlungsproblemen verschärft. Das sind aus Sicht der „offenen“ Immobilienfonds die wesentlichen Punkte des Entwurfs eines Anlegerschutzgesetzes, den das Bundeskabinett verabschiedet hat.