„Empfehlung“. Die Prozessgarant AG versucht sich positiv in die Schlagzeilen zu bringen. Der „Bund der Verbraucher“ (BDV) – nicht zu verwechseln mit dem Verbraucherschutzbund – empfehle den Prozesskostenfonds der Prozessgarant mit einer Mindestzeichnung von gerade mal 5.000 Euro. Kern der bislang inoffiziellen Begründung: Risiken würden dadurch minimiert, dass Juristen die zu finanzierenden Prozesse überprüfen und ein externer Mittelverwendungskontrolleur eingesetzt würde. Mit dieser oberflächlichen Argumentiation ließe sich die Mehrzahl aller geschlossenen Fonds auf die Empfehlungsliste setzen. Der offizielle Begründungstext lässt vier Wochen nach der Empfehlung immer noch auf sich warten.

Bund der Verbraucher. Auf der Internetseite des BDV finden sich unter „Auszug unserer Empfehlungen“ 25 augenscheinlich wahllos untereinander gereihte, meist unbekannte Gesellschaften. Auf Nachfrage bestätigt BDV-Aufsichtsrat Heinz Köller, bei der Empfehlungsliste handle es sich um eine vertriebsunterstützende Maßnahme. Unternehmen müssten von sich aus an den Bund der Verbraucher herantreten, um auf die Empfehlungsliste zu kommen, da der BDV selbst keine Kunden akquiriere.

Vertriebsmethode. Unter dem Stichwort „Tip-Testival“ entwickelte der BDV eine Vertriebs- und Vermarktungsmethode, nach der sie nach der Wende in den neuen Bundesländern die Werbetrommel für ostdeutsche Unternehmen rührte. Aus den Fehlern der Vergangenheit scheinen jedoch nicht alle gelernt zu haben. Die Empfehlung an „Verbraucher“ für ein derart risikoreiches Produkt ohne Rückgriff auf Vergangenheitswerte des Initiatorneulings, dafür mit erheblichen Rechtsunsicherheiten, lässt die Frage aufkommen, ob sich der Nutzen des Dienstes auf den Produktanbieter beschränkt und falsche Zielgruppen geworben werden. Ob in dieser Richtung auch das Motto des BDV zu verstehen ist, „König Kunde muss nicht geschützt werden, König Kunde muss hofiert werden“?

fondstelegramm-Meinung. Hohe Kosten von knapp 20 Prozent, oberflächliche Berechnungen im Prospekt und fragwürdige Berücksichtigung der Liquiditätsreserve waren einige der Kritikpunkte des fondstelegramms in der Analyse des ersten Fonds von Prozessgarant. Die Fondsrisiken hatte Prozessgarant im Prospekt auf einer einzigen Seite abgehandelt. Sollte der Initiator erneut einen Fonds konzipieren, kann es nur besser werden, lautete damals das Fazit, an dem sich bis heute nichts geändert hat. Tatsächlich plant das Unternehmen ein Nachfolgeprodukt, ohne bislang konkrete Daten zu nennen. Nur soviel ist zu erfahren, dass auf die Kritik am ersten Fonds reagiert werde.

Die bisherigen Versuche, Privatanleger für die Finanzierung von Prozesskosten zu gewinnen, hinterlassen einen faden Beigeschmack.