Urteil. Das Landgericht Itzehoe hat Prokon wegen unzulässiger Werbung für Genussrechte verurteilt (Az: 5 O 66/10). Prokon darf in Flyern oder Prospekten die Sicherheit und Wertbeständigkeit der Anlage nicht einseitig hervorheben, „wenn nicht zugleich auf etwaige damit einhergehende Risiken, insbesondere das Risiko eines Totalverlustes, die fehlende Einlagensicherung und die nicht gesicherten Zinszahlungen hingewiesen wird“, heißt es im Urteil vom 15. März 2011. Außerdem darf Prokon nicht mehr die Formulierung „Maximale Flexibilität“ verwenden, wenn eine Rückgabemöglichkeit für Anleger frühestens nach drei Jahren besteht. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg.

Beispiel aus der Urteilsbegründung. Das Gericht stellt fest: „Die Aussage ’Investition in reale, zukunftssichere und rentable Sachwerte’ ist für den durchschnittlich verständigen Anleger irreführend. Dieser geht davon aus, dass er mit dem Kauf der Genussscheine tatsächlich und unmittelbar in Windkrafträder oder andere bestehende oder entstehende Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien investiert und damit Sachwerte erwirbt. Tatsächlich dient das eingeworbene Genussrechtskapital lediglich zur Finanzierung derartiger Projekte, ohne dass die einzelnen Anleger durch Beteiligungen an den Sachwerten abgesichert wären.“

„Rückkaufgarantie“. Im Gegensatz zur Kommanditgesellschaft wird der Investor bei Genussrechten kein Mitunternehmer mit Mitspracherecht. Die Auszahlung an die Anleger hängen von der Gewinnentwicklung der Gesellschaft ab, in die investiert wird. Die Genussrechtsinhaber werden nachrangig im Verhältnis zu den übrigen Gläubigern der Gesellschaft bedient (siehe fondstelegramm vom 9. August 2010). Eine „Rückkaufgarantie“, wie sie Prokon ausgestaltet, suggeriert Sicherheit. Dabei steht sie in diesem Fall unter der Bedingung, „dass sie nur dann von Genussrechtsinhabern in Anspruch genommen werden kann, wenn die Inanspruchnahme bei den Garantiegebern keine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung im Sinne der Insolvenzordnung hervorruft“, führt das Landgericht Itzehoe aus. Würden viele Anleger gleichzeitig ihre Anteile zurückgeben wollen, käme Prokon schnell in Zahlungsschwierigkeiten.

Expansiv. 870 Millionen Euro hat Prokon als Platzierungsziel ausgegeben. Der Initiator hat nach eigenen Angaben bislang 539 Millionen Euro bei 32.219 Anlegern eingesammelt. Anleger können sich bereits ab 100 Euro am Genussrechtkapital mit hohen Risiken beteiligen. Die Werbekampagne umfasst längst nicht mehr nur bundesweite Wurfsendungen, sondern auch aufwändige Fernsehspots. Dadurch wächst die Gefahr, dass für das risikoreiche Genusskapital noch dazu unter fragwürdigen Werbebotschaften ungeeignete Zielgruppen angesprochen werden.