Verkaufsangebot. Prokon hat den Kommanditisten von zehn der zwölf laufenden Windfonds den Verkauf ihrer Anteile angeboten. Den Anlegern der anderen beiden Fonds will der Itzehoer Initiator im kommenden Jahr Verkaufsangebote unterbreiten. Für die Fonds mit bereits bestehendem Angebot setzt Prokon die Verkehrswerte zwischen 52 und 111 Prozent an. Wer seine Windfondsbeteiligung bis Ende dieses Jahres an Prokon verkauft, soll im Durchschnitt aller Fonds 7,5 Prozent mehr bekommen als Prokon als selbst ermittelten Verkehrswert angibt. Wer das Geld gleich wieder in Genussrechte des Unternehmens anlegt, soll durchschnittlich 18 Prozent über dem Verkehrswert verkaufen können. Wie Prokon die Verkehrswerte ermittelt hat, lässt das Unternehmen auch auf Nachfrage offen. „Der Kaufpreis wird so gewählt, dass für den Käufer und den Verkäufer die gleiche Rendite erzielt wird“, heißt es lapidar.

Engpass. Prokon kann wie viele Windfondsanbieter ihre Prognosen nicht einhalten. Im Gegensatz zu anderen Initiatoren gab Prokon Ausschüttungsgarantien. Doch mittlerweile hat das Unternehmen Zahlungsprobleme und setzte die Garantiezahlungen in diesem Jahr aus. Die Ausschüttungszusagen seien aus eigener Liquidität nicht mehr zu erfüllen, teilte Prokon den Anlegern mit (siehe fondstelegramm vom 19. März und 30. August 2007).

Bilanz. Die Leistungsbilanz 2006/2007 hat Prokon erst für März 2008 angekündigt. In ihrer Leistungsbilanz 2005 weist Prokon eine Gesamtausschüttung von 6,9 Millionen Euro aus. Davon hatten die Fonds aber nur 2,9 Millionen Euro selbst erwirtschaftet. Die restlichen knapp vier Millionen flossen aus den Garantien. Die erbrachte Garantieleistung ist mittlerweile auf 15 Millionen Euro gestiegen. Die Ausschüttungen für das Jahr 2006 sind laut Prokon vollständig an die Anleger überwiesen worden. Allein in diesem Jahr hat der Initiator nach eigenen Angaben 5,6 Millionen Euro an Garantien gezahlt.

Wandlung. Prokon legt den Anlegern ihrer Windfonds nahe, ihre Anteilen an der GmbH & Co. KG in Genussscheine von Prokon umzuwandeln. Der Initiator stellt eine Wandlung in Genussrechtskapital gegenüber den Anlegern zu einseitig dar und nennt nur die vermeintlichen Vorteile. Das unternehmerische Risiko entfalle, und damit auch das Haftungsrisiko für den Fall eines künftig negativen Geschäftsverlaufs des Windparks. Die Kehrseite: Dem Anleger wird jedes Mitspracherecht genommen, der Anspruch auf Garantien erlischt vollends und am Ende könnte das gesamte Kapital vernichtet sein – schlimmer kann es im Worst-case-Szenario einer Kommanditgesellschaft auch nicht kommen.

Verkauf. Den Anlegern teilt der Initiator mit: „Prokon wird den Betrieb seiner Windparks in der jetzigen Form der GmbH & Co. KGs nicht dauerhaft fortsetzen und arbeitet daher daran, die Windparks sukzessive an die Prokon Genussrechtsgesellschaft beziehungsweise Tochtergesellschaften in der Rechtsform einer GmbH zu verkaufen.“ Um für die Anleger möglichst hohe Verkaufspreise zu erzielen, wären Bieterverfahren eine faire Lösung. Doch Prokon stellt klar: „Es ist nicht vorgesehen, die Windparkfonds an Dritte zu veräußern.“ Die Abstimmungen in den Fonds hinsichtlich Umwandlung der Beteiligung und Verkauf der Windparks laufen noch bis zum 14. Dezember 2007.

fondstelegramm-Meinung. Fondsanleger drohen Prokon mit Klagen, da die Ausschüttungsgarantien weggebrochen sind. Um sich der Garantien ein für alle mal zu entledigen, scheint Prokon die Anleger in Genussrechtskapital locken zu wollen. Über die erheblichen Risiken einer Umwandlung klärt Prokon die Anleger unzureichend auf. Zu beachten sind die individuellen Steuereffekte. Um allein die steuerlichen Auswirkungen zu erfassen, sollten verkaufswillige Anleger unbedingt ihren Steuerberater kontaktieren.

Prokon scheint von transparenter Unternehmenspolitik nichts zu halten und flüchtet in Genussrechte.