Nebel am Bosporus. Die Krise schlug bei Containerschiffen bereits mit voller Wucht zu, als Michael Lange, der den MCE 03 Elbtank Flottenfonds exklusiv vertreiben sollte, Tanker als krisenresistent beschrieb und den bevorstehenden Winter 2008/2009 als die Hauptumsatzmonate im Tankergeschäft pries: „Die Ausnahme in der aktuellen Krise bilden Tankschiffe“ schreibt Lange in seiner vorweihnachtlichen Kundenkorrespondenz. „Die Raten sind weiter gut rentabel und die beste Jahreszeit für Tanker, der Winter, steht bevor. Aufgrund des höheren Ölverbrauchs in den Wintermonaten werden bis zu zwei Drittel der Einnahmen bei Tankschiffen von November bis April verdient. Neben dem saisonalen Momentum sorgen ‚natürliche Faktoren’ für eine Verknappung der Tonnage. Hierzu gehören Eis in der Ostsee und im Weißen Meer sowie Nebel am Bosporus.“

Platzierungsgarantie. Neben der vollmundigen Werbung war auch die gegebene Platzierungsgarantie ein Kriterium, das eine Anlegerin überzeugt hatte, sich Ende des Jahres 2008 mit 50.000 Euro am MCE 03 Elbtank Flottenfonds zu beteiligen. Neben seiner ML Schifffahrt hat nicht nur Michael Lange auch selbst eine Platzierungsgarantie über bis zu 42 Millionen Euro zum 30. September 2009 abgegeben, sondern auch die Marco Polo Seatrade B.V., Eigentümer des Vertragsreeders und der Chartergesellschaften an die drei der vier Fondsschiffe laut Prospekt verchartertet sind.

Bad news. Nachdem ein Jahr vergangen war, kam im Dezember 2009 weniger erfreuliche Post. Der Treuhänder teilte der Anlegerin mit, dass das Emissionskapital nur zu einem geringen Teil platziert werden konnte und dass der Charterer eines der vier Tankschiffe seinen fünfjährigen Chartervertrag bereits nach einem Jahr zu Ende Oktober 2009 „beendet“ habe. Ein Gesellschafterbeschluss sah den Beitritt des Schiffs zu einem Pool vor und genehmigte die Verlängerung der Fälligkeit der Platzierungsgarantie bis 30. Juni 2010. Aber auch 18 Monate nach Platzierungsbeginn fehlten dem Fonds knapp 33 Millionen Euro Eigenkapital.

Klage eingereicht. Die Fondsgeschäftsführung hätte die kaufmännische Pflicht gehabt, die Platzierungsgarantie beizutreiben und die Chartergesellschaft, die ihren Vertrag nicht erfüllte, in die Haftung für den entstandenen Schaden zu nehmen. Immerhin beträgt seit Poolung des Schiffs der Chartererlös nur noch 6.000 anstatt vertraglich vereinbarter 19.500 US-Dollar. Offenbar sind jedoch sowohl Michael Lange als auch die Marco Polo Seatrade B.V. nicht in der Lage, ihre Platzierungsgarantie zu erfüllen. Michael Lange, so der Tenor der Klage, die die Anlegerin jetzt beim Landgericht München eingereicht hat, habe absichtlich die Platzierungsgarantie und seine Marktkenntnisse werblich stark gemacht, um das Vertrauen der Anlegerin zu erschleichen – was die Platzierungsgarantie betrifft – wider besseren Wissens um die eigene Finanzkraft.

Vertrauen erschlichen, Garantie nicht gehalten. Keine gute Geschäftsgrundlage.