Betriebsprüfung abgeschlossen. Den Anlegern des KGAL-Fonds 131 geht dieser Tage unliebsame Post zu. Nun bestätigt sich, was sich für sämtliche Medienleasingfonds mit Schuldübernahme einer Bank abzeichnet: Der Barwert der schuldübernommenen Zahlungen ist gleich im ersten Jahr des Fonds zu aktivieren. Die Betriebsprüfung des KGAL-Medienfonds ist seit Ende April abgeschlossen. Der schriftliche Abschlussbericht steht noch aus. Doch es steht fest: Die Verlustzuweisung für das Startjahr 2001 reduziert sich drastisch von 100 auf 13 Prozent. Die Folge: hohe Einkommenssteuernachzahlungen für die Anleger, zusätzliche Gewerbesteuer für die Fondsgesellschaft und Zinszahlungen.

Folgen. Für einen Anleger mit einer Fondseinlage von 50.000 Euro und Spitzensteuersatz kündigt KGAL eine Steuernachzahlung von 21.504 Euro an. Hinzu kommen voraussichtlich Zinsen von 8.557 Euro, so der Initiator. Künftig seien jährliche Einkommenssteuerzahlungen von 765 bis 842 Euro bis zum Jahr 2013 zu erwarten. In dem betreffenden Fall verbleibe über die gesamte Laufzeit eine Liquidität nach Steuern von 6.609 Euro. Die für kommenden Monat geplante Ausschüttung setzt KGAL aus, damit der Fonds die entstehenden Gewerbesteuern und die Kosten eines möglichen Finanzgerichtsprozesses bedienen kann.

Abstimmung. Aus Sicht von KGAL zeichnet sich die Notwendigkeit ab, Klage gegen die geänderten Steuerbescheide zu erheben. Die Fondsgeschäftsführung empfiehlt, die erforderlichen Rechtsmittel einzulegen. Der Fonds kann beantragen, die Vollziehung der Steuerbescheide auszusetzen. Bis zum 23. Juni sollen die Anleger im schriftlichen Umlaufverfahren abstimmen, ob der Rechtsweg beschritten und die Aussetzung der Vollziehung beantragt werden sollen.

KGAL ist nur der Anfang. Auch LHI und Hannover Leasing wissen, was auf sie zukommt.