Zertifikate. Die Insolvenz von Lehman Brothers hat weitreichende Konsequenzen für Anleger, die in Lehman-Zertifikate investiert haben. Anleger konnten sich über zwei Gesellschaften beteiligen: entweder über die Lehman Brothers Inc. oder über die Lehman Brothers Bankhaus AG. Zwischen beiden Varianten ist zu differenzieren, die möglichen Schritte für Anleger sehen jedoch im Wesentlichen gleich aus.

Lehman Brothers Bankhaus AG. Über die Lehman Brothers Bankhaus AG hat die Bafin ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot verhängt. Das Bankhaus darf keine Zahlungen mehr entgegen nehmen. Nachdem mehrere Gesellschaften des Konzerns in den USA Gläubigerschutz beantragt haben, droht auch der Lehman Brothers Bankhaus AG die Zahlungsunfähigkeit. Über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH sind nur Einlagen wie etwa Sparkonten geschützt, nicht aber Zahlungsverpflichtungen aus Zertifikaten.

Ansprüche anmelden. Die auf Wertpapierrecht spezialisierten Rechtsanwälte Peter Mattil aus München und Helge Naber aus den USA halten es zumindest theoretisch für denkbar, dass die Zertifikate bei Fälligkeit erfüllt werden. „Anleger sollten aber ihre Ansprüche vorsorglich in dem Insolvenzverfahren der Lehman Brothers Holdings Inc. in den USA anmelden“, so die Anwälte. In Betracht kämen auch Schadensersatzansprüche gegenüber den vermittelnden Banken, sofern die Vermittler vor der Empfehlung eigenständige Nachforschungen über das Produkt und den Anbieter vernachlässigt haben (siehe fondstelegramm vom 1. Oktober 2008). Zudem sollten die Zertifikate-Inhaber ihre Ansprüche bei der US-Entschädigungsbehörde Securities Investor Protection Corporation (SIPC) anmelden.

Lehman Brothers Inc. Anleger, die ihre Zertifikate über Lehman Brothers Inc. gekauft haben, sollten ebenfalls ihre Ansprüche in dem Insolvenzverfahren Lehman Brothers Holdings Inc. und gegenüber der SIPC anmelden, raten Peter Mattil und Helge Naber. Lehman Brothers Inc. ist nicht insolvent, sondern wurde an die britische Barclays Bank verkauft. „Wenn der Zahlungsanspruch aus dem Zertifikat gegenüber Lehman Brothers Inc. besteht, muss der Zahlungsanspruch auf jeden Fall bei Fälligkeit gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden“, sind Peter Mattil und Helge Naber überzeugt. Ob und welche Vereinbarungen mit Barcleys bezüglich der Übernahme der Zertifikate-Verpflichtungen bestehen, sei derzeit noch nicht bekannt.

Im Anhang sind sämtliche Zertifikate von Lehman Brothers gelistet.