Aufhebung. Das Landgericht Berlin hat am 26. Februar den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen, die die Green Energy Emissionshaus AG am 24. September vergangenen Jahres gegen Stefan Loipfinger und den Welther Verlag erwirkt hatte.

Einstweilige Verfügung. Das fondstelegramm vom 19. September 2007 berichtete unter dem Titel „Bei Green Energy geht es heiß her“ unter anderem über staatsanwaltschaftliche Ermittlungen gegen den Vorstandsvorsitzenden der Green Energy, Matthias Michael, über Hausdurchsuchungen seiner Firmen- und Privaträume und über schwer wiegende Ungereimtheiten im Verkaufsprospekt zur Geotherm Power Fonds GmbH & Co. KG. Green Energy erwirkte über die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Mettenheim Gautier eine einstweilige Verfügung mit der Argumentation, der Bericht enthalte „zahlreiche unwahre Tatsachenbehauptungen“, betreibe Schmähkritik, unzulässige Verdachtsberichterstattung über ein laufendes Ermittlungsverfahren und rufe zum Boykott auf.

Urteil. Das Landgericht Berlin wies mit Urteil vom 26. Februar den Antrag der Green Energy vollumfänglich zurück. In seiner Begründung heißt es, dass Kritik an Leistung und Geschäftsgebaren eines Gewerbetreibenden – insbesondere wenn sie außerhalb von Wettbewerbsverhältnissen geübt wird – nicht schon deshalb rechtswidrig ist, weil sie ungünstig und für den Betroffenen nachteilig ist und sieht keinen der Gründe, die Green Enregy anführt, als gerechtfertigt an. Vielmehr wird in der Urteilsbegründung das öffentliche Interesse an einer transparenten Darstellung von Kapitalanlagen und einem effektiven Anlegerschutz betont sowie die Korrektheit unserer Berichterstattung bestätigt.

fondstelegramm-Meinung. Wer hört schon gerne Kritik. Auch die Autoren des fondstelegramm werden für ihre Arbeit lieber gelobt als getadelt oder vor den Kadi gezerrt. Im weithin ungeregelten Kapitalmarkt der geschlossenen Fonds kommt der unabhängigen Fachpresse jedoch eine besondere Bedeutung und Verantwortung zu. Die Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit wiegt dabei kaum schwerer als die Verantwortung gegenüber den Betroffenen kritischer Berichterstattung. Einen Anspruch auf sorgfältige Prüfung der Sachverhalte haben beide. Wenn dabei indes unlautere Machenschaften ans Tageslicht kommen, heißt das nicht, dass ihre Darstellung illegal oder illegitim ist – wie in diesem Fall richterlich bestätigt.

Je klarer eine Kritik ausfällt umso eindeutiger sind in der Regel auch die Gründe die zu ihrer Formulierung führen.