Urteil. Das Landgericht Berlin hat die Landesbank Berlin wegen Beihilfe zum Kapitalanlagebetrug verurteilt. Das Urteil betrifft den IBV-Fonds Deutschland 3. Bislang hatte die Justiz die IBV als Initiator der maroden Immobilienfonds der Bankgesellschaft Berlin in der Verantwortung gesehen, nicht aber die LBB. Das hat sich mit dem Urteil vom 30. Oktober 2007 (Az: 10a O 76/05) geändert.

Begründung. Das Landgericht Berlin begründet sein Urteil mit der Beihilfe der LBB zum Kapitalanlagebetrug mit einer Falschdarstellung im Prospekt zum Mieter DSK. „Die Prospektangabe, dass der DSK eine stabile und ertragsstarke Gesellschaft sei, ist im Dezember 2001 objektiv evident falsch“, heißt es in der Urteilsbegründung. Die DSK zählte in mehreren Fonds der Bankgesellschaft zu den Mietern.

Sittenwidrig. Ein weiteres aktuelles Urteil gegen die Landesbank betrifft den LBB-Fonds 13 (Az: 4a O 9/05). Hier hatte die Fondsgesellschaft aufgrund eines Zins-Swap-Geschäfts „mit erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen“ geklagt. Die Verantwortlichen, darunter die LBB, hatten die Zeichner nicht über den Abschluss des Geschäfts unterrichtet. Zudem sei das Geschäft „ohne jede Gegenleistung auf den Fonds abgewälzt worden“, meint Anlegervertreterin Kerstin Kondert. Das Landgericht Berlin bestätigte diese Einschätzung und sieht in dem Vorgehen eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung.

Das Landgericht Berlin hat nach der IBV auch die LBB in die Verantwortung genommen.