Gesetzentwurf. Alle Fraktionen sehen Handlungsbedarf, um Anleger besser zu schützen. So lautet das Fazit einer Sitzung des Finanzausschusses am 10. November zum tags zuvor vorgelegten Entwurf des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes. Die Ansichten über den Regierungsentwurf klaffen jedoch weit auseinander. Der Entwurf sieht vor, dass sämtliche Mitarbeiter eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens in der Anlageberatung künftig bei der Bafin zu registrieren sind. Bei Falschberatung oder fehlender Information über Provisionen darf die Bafin Bußgelder verhängen. Für offene Immobilienfonds sieht der Entwurf eine zweijährige Mindesthaltefrist vor, für die zwei sich anschließenden Jahre sind Abschläge beim Verkaufskurs vorgesehen.

Debatte. Drei Punkte machte die Unionsfraktion in der Ausschusssitzung stark: Anleger vor Falschberatung schützen, das Anschleichen an Unternehmen zwecks Übernahme durch Investoren verhindern und offene Immobilienfonds vor zu starker Rückgabe von Anteilscheinen bewahren. Die FDP-Fraktion sprach sich dafür aus, die Tätigkeit als Vermittler von Finanzprodukten einheitlich in der Gewerbeordnung zu regeln. Die SPD-Fraktion kritisierte, dass der ursprüngliche Entwurf weit mehr Bestimmungen zum Anlegerschutz vorgesehen habe, die bei den „Beratungen im Vorfeld verloren gegangen“ seien. So liest auch die Linksfraktion in dem neuen Entwurf „die Handschrift der Finanzlobby“. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verwies darauf, dass es viele Regelungen zum Anlegerschutz gebe, aber nur geringe Durchsetzungsmöglichkeiten für die Anleger.

Fahrplan. Die Bundesregierung kündigte einen eigenen Gesetzentwurf zum „Grauen Kapitalmarkt“ und zur Aufsicht über Finanzvermittler an. Ein Referentenentwurf soll bis Jahresende vorliegen. Eine öffentliche Anhörung zum Anlegerschutzgesetz ist auf den 1. Dezember terminiert. Dann soll es auch um mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen gehen.