Umstrittener Verzicht auf Ansprüche. Als im August Insolvenzverwalter Jaffé rund 54.000 P&R-Anleger aufforderte, ihre Forderungen anzumelden, regte sich Unmut. Denn die vom Insolvenzverwalter vorgefertigten Bögen enthielten auch Formulierungen, die dazu führten, dass Anleger mit ihrer Unterschrift auf verschiedene Ansprüche verzichten würden, argumentierten einige Anlegerschutzanwälte und rieten ihren Mandanten, eigene Forderungsanmeldungen ohne Verzichtklauseln abzugeben. Jaffé begründete seine Vorgehensweise mit grundsätzlichen rechtlichen Bedenken was das Eigentum der Anleger an ihren Containern betrifft und mit der Notwendigkeit, die Anlegeransprüche einheitlich zu halten und zu bündeln. Insbesondere wenn einzelne Anleger oder ihre Anwälte Ansprüche gegen die – nicht insolvente – Schweizer P&R-Gesellschaft geltend machen würden, bestünde die Gefahr, dass der einstweilen laufende Container-Vermietungsbetrieb über die Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. zum Erliegen käme und die Aussicht, überhaupt noch Kapital an die Anleger rückführen zu können, schwinden würde.

Erfolg. Jaffé ist es nun gelungen, die Schweizer Gesellschaft in den Besitz der deutschen Container-Verwaltungsgesellschaften zu bringen. Gegen den vormaligen Eigentümer Heinz Roth ermittelt die Staatsanwaltschaft und mittlerweile sitzt er in Untersuchungshaft. Auch aus dem Verwaltungsrat der Schweizer P&R-Gesellschaft wurde Roth entlassen. Damit hat der Insolvenzverwalter Zugriff auf die weiterhin generierten Einkünfte aus dem Containergeschäft.

Der Termin zur gerichtlichen Prüfung der Forderungen wurden zwischenzeitlich auf den 29.05.2019 vertagt.