MS Poseidon. Das MS Poseidon ist ein Containerschiff mit 1950 TEU, das der Initiator GHF 1999 als Alpha Ship GmbH & Co. KG MS Poseidon emittiert hat. Auf einer Gesellschafterversammlung am 22. Juli dieses Jahres sollten die Anleger darüber abstimmen, ob sie angesichts der Schieflage, in die der Fonds geraten war, Nachschüsse leisten. Das Sanierungskonzept, das die Geschäftsführung des Fonds vorstellte, sieht Nachschüsse in Höhe von 15 Prozent des Kommanditkapitals vor.

Schieflage. Die Ratenkrise im Containerschiffsverkehr hat den Fonds voll erwischt. Während das Schiff im Jahr 2008 noch durchgängig beschäftigt war, lag es während des Jahres 2009 fünf Monate auf und fand nur wochenweise Beschäftigung. Ab dem 21. September lag das Schiff drei Monate lang am Stück bis Anfang des Jahres 2010 auf. Jeder Tag Layup kostet den Fonds 5.000 US-Dollar, so das Protokoll der Gesellschafterversammlung, jeder Tag in Fahrt 6.000. Das Schiff ist also auch mit den Trampfahrten seit Mitte 2009 nicht mehr kostendeckend gefahren. Seit Februar dieses Jahres hat das Schiff einen Vertrag mit MSC für 12 Monate zu 4.225 US-Dollar plus neun Monate chartererseitige Option für 7.500 US-Dollar pro Tag. Das Schiff wird also bis Februar 2011 jeden Tag 1.775 US-Dollar Verlust einfahren, aber auch während der optionalen Verlängerung wird kein plangemäßer Kapitaldienst möglich sein.

Antrag zur Tagesordnung. Anleger Dietrich Thielenhaus hatte im Vorfeld der Gesellschafterversammlung den Antrag gestellt, angesichts der sich abzeichnenden Markterholung, die Entscheidung über zu leistende Nachschüsse um drei Monate zu vertagen, um der Geschäftsführung Raum für Nachverhandlungen mit der Bank zu geben. Allerdings teilte die Treuhandgesellschaft den Anlegern lediglich mit, dass ein Antrag auf Verschiebung des Beschlusses gestellt worden sei, hat jedoch die Begründung des Antrags – „versehentlich“, wie Fondsgeschäftsführer Wolfgang Janssen mitteilt – nicht mitgeschickt. Stattdessen wurde die Argumentation der Geschäftsführung noch mal bekräftigt, dass ein Aufschub des Beschlusses die Insolvenz der Fondsgesellschaft zur unmittelbaren Folge hätte. Auf der Tagesordnung zur Gesellschafterversammlung landete der Antrag dann in der Reihenfolge hinter dem Tagesordnungspunkt, in dem bereits beschlossen wurde, dem Sanierungskonzept zuzustimmen. Der Antrag von Thielenhaus hatte also keine Chance, wahrgenommen oder diskutiert zu werden. Die Anleger stimmten dem von der Geschäftsführung vorgestellten Sanierungskonzept zu und die Entscheidung über den dann nachfolgenden Tagesordnungspunkt, den Antrag auf Verschiebung der Beschlussfassung um drei Monate, wurde für schließlich nicht mehr relevant erklärt.

Antrag auf Einstweilige Verfügung. Um die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern stellte Thielenhaus beim Landgericht Bremen daraufhin den Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung. Da der Richter jedoch in der mündlichen Verhandlung zu erkennen gab, dass er dazu neige, den Antrag abzulehnen, wurde er zurückgezogen. In einem weiteren Schritt bliebe jetzt nur die Klageerhebung.

fondstelegramm-Meinung. Ob aus dem Vorschlag des Gesellschafters Thielenhaus eine brauchbare Alternative zum bereits verhandelten Sanierungskonzept hätte entwickelt werden können, ist fraglich. Der Fonds hat einen Chartervertrag zu einer Zeit abgeschlossen, als er marktbedingt in einer extrem schlechten Verhandlungsposition war. Der Markt war am Boden, das Schiff lag bereits ein Vierteljahr auf. Das Vertragsangebot von MSC war ein Knebelvertrag: zu wenig zum Leben, gerade mal ein Beitrag, den Tod hinauszuzögern. Aber der Fonds hat diesen Vertrag geschlossen – wenn auch mit dem Rücken an der Wand. Die Chancen, diesen Vertrag nennenswert nachzuverhandeln, dürften gegen null gehen. Die Krise wird dieses Schiff noch eine ganze Weile im Griff haben.
Der Zorn des Anlegers Thielenhaus ist gleichwohl verständlich. Unabhängig davon, dass die Geschäftsführung keine Alternative zum vorgelegten Fortführungskonzept gesehen hat, hätte über seinen Antrag auf der Versammlung diskutiert und entschieden werden müssen. Dass der Antrag unter Verweis auf Formalia und inhaltliche Unangemessenheit de facto ausgehebelt wurde, war kein geeignetes Instrument, Vertrauen in das schleunigst zu beschließende Sanierungskonzept schöpfen zu lassen. Genau dessen allerdings, Vertrauen, bedarf es viel in solchen Situationen, zumal wenn den Beteiligten schnelle Entscheidungen und viel Geld abverlangt werden. Die Fondsgeschäftsführung hätte die Gesellschafter viel früher und nachhaltiger informieren müssen. Während die Bank schließlich ein Commitment der Anleger zur Bedingung ihres Einlenkens machen konnte, blieb den Anlegern lediglich, das bereits schlussverhandelte Konzept abzunicken.

Ein kleines Lehrstück, das zeigt, wie schwach die Verhandlungsposition der Fondsgesellschaft in der Krise ist und wie groß die Gefahr, zwischen den Interessen der Chartergesellschaften und denen der Bank zerdrückt zu werden.