Jahressteuergesetz. Der Finanzausschuss hat das Jahressteuergesetz 2008 angenommen. An dem Entwurf hatten die Koalitionspartner bis zum Schluss gefeilt und zahlreiche Änderungsanträge zunächst eingebracht, dann durchgebracht. Geändert hat sich etwa die Formulierung, wonach nunmehr ein Steuermissbrauch dann vorliegt, wenn eine „unangemessene“ rechtliche Gestaltung gewählt wird, die beim Steuerpflichtigen zu einem „gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil“ führt. Ein Missbrauch soll nur dann nicht gegeben sein, wenn der Steuerzahler für seine Gestaltung „außersteuerliche Gründe“ nachweisen kann, die „nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind“.

Erbschaftsteuer. Anfang dieser Woche hatte sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Erbschaftsteuerreform auf ein grundsätzliches Konzept geeinigt. Die Vorschläge zur Reform sind ein Bekenntnis zur Familie und ihrer steuerlichen Bevorzugung im Erbfall. Für Kinder und Enkelkinder soll sich der Freibetrag deutlich erhöhen. Im Gegenzug werden entfernter Verwandte stärker als bisher belastet. Das legislative Verfahren steht noch aus. Da die Reform jedoch rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft treten wird, haben Erben bis zur Verabschiedung des neuen Gesetzes die Wahlmöglichkeit zwischen beiden Besteuerungsvarianten.

Der Gesetzgeber bekräftigt: Einzelne dürften sich keine Steuervorteile zulasten anderer verschaffen.