Rückzahlung. Das Emissionshaus EECH gerät immer stärker in Bedrängnis. Nachdem das Landgericht Hamburg den Initiator in 16 Urteilen vom 8. Oktober 2007 zur vorzeitigen Rückzahlung von insgesamt rund 400.000 Euro verurteilt hatte, hat EECH nun Berufung eingelegt. In den Prozessen um die Rückzahlung von Anleihegeldern seien die von EECH vorgetragenen Punkte nur sehr oberflächlich berücksichtigt worden, moniert das Unternehmen. Zu den Details der schwebenden juristischen Auseinandersetzungen und deren Umfang schweigt der Initiator. Von den Urteilen betroffen sind die Solaranleihe mit einer Laufzeit bis zum 15. November 2010 und einer Verzinsung in Höhe von jährlich 8,25 Prozent und die Anleihe Windkraft Frankreich.

Urteile. Laut CLLB Rechtsanwälte sind noch rund 240 Klageverfahren gegen EECH vor dem Landgericht Hamburg anhängig. Das Landgericht habe in den mündlichen Verhandlungen klar erkennen lassen, dass es die bereits verhandelten Klagen für begründet halte. Im vergangenen Frühjahr habe sich EECH in ersten Verfahren noch freiwillig zur vollständigen Rückzahlung der jeweiligen Nennbeträge verpflichtet. Entgegen offiziellen Bekundungen habe die EECH Anlegern weitere Vergleiche angeboten, so CLLB. Allerdings habe EECH nur die Hälfte des eingesetzten Kapitals zurückzahlen wollen. Das Landgericht Hamburg hat in den 16 Urteilen jedoch festgestellt, das der gesamte Betrag zu erstatten ist.

Staatsanwaltschaft. In der vergangenen Woche hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg mehrere Geschäftsräume von EECH durchsucht und Akten, Computer und Datenträger sichergestellt. Laut EECH geht es bei den Ermittlungen um Geschäftsvorfälle aus den Jahren 2003 und 2004. Mitarbeiter und Vorstände des Unternehmens seien befragt worden. Für Tarik Ersin Yoleri, den Vorstandchef der Unternehmensgruppe, beantragte die Staatsanwaltschaft Haftbefehl; aufgrund fehlender Fluchtgefahr lehnte der Haftrichter jedoch ab. Die Staatsanwaltschaft geht weiter davon aus, dass Vorstände der EECH mehr als 30 Millionen Euro zweckentfremdet verwendet haben.

Betrugsvorwurf. Die Vorwürfe betreffen derzeit im Wesentlichen die von der EECH emittierten Inhaber-Teilschuldverschreibungen Anleihe Solar und Invest France. 61 Millionen Euro soll EECH über diese beiden Produkte eingesammelt haben, doch nur 2,2 Millionen Euro flossen nach vorläufigen Erkenntnissen in die Anleihe Invest France und 3,35 Millionen in die Anleihe Solar; der Rest des Geldes wurde anscheinend zumindest teilweise dazu verwendet, Kunstgegenstände zu kaufen, so die Kanzlei BGKS Rechtsanwälte. Die Kanzlei rät allen Betroffenen, die Anleihen Solar und Invest France unter Verweis auf das vorläufige Ermittlungsergebnis der Staatsanwaltschaft Hamburg fristlos zu kündigen und die Gelder sofort fällig zu stellen.

Teilrückzug. Erst Anfang Oktober hatte EECH mitgeteilt, künftig nur noch im Geschäftsfeld Erneuerbare Energien aktiv sein zu wollen, ausschließlich in Energieprojekte zu investieren und Anlagen für regenerative Energien zu betreiben. Sämtliche Anlageklassen jenseits der erneuerbaren Energien sollen sukzessive aus dem Unternehmensverbund herausgelöst und verkauft werden. Die börsennotierte AG hatte Ende vergangenen Jahres über ihre Tochter Art Estate AG ihren ersten Kunstfonds aufgelegt. Das Urteil des fondstelegramms fiel negativ aus.

Vor Produkten der EECH kann nur gewarnt werden.