Zahlungsunfähig. Die EECH Energy Consult Holding AG ist insolvent. Ein Insolvenzantrag ist in dieser Woche beim zuständigen Insolvenzgericht in Hamburg gestellt worden. Rechtsanwalt Burckhardt Reimer ist zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Er soll nun prüfen, ob das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse eingestellt wird. Das Insolvenzgericht hat verfügt, sämtliche Maßnahmen der Zwangsvollstreckung zu untersagen.

Konsequenz. Anleger, die bereits ein Urteil gegen die EECH AG erstritten haben, können keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen mehr einleiten. Die laufenden Klageverfahren werden voraussichtlich unterbrochen, teilt die Interessengemeinschaft Arge mit, hinter der die Anwaltskanzleien CLLB und Dres. Rohde & Späth stehen. Dabei wähnten sich die Anlegervertreter auf einem guten Weg. So hatte etwa das OLG Hamburg EECH-Anlegern sofortige Rückzahlungsansprüche zugesprochen (Az: 14 U 245/07).

Forderungen. Mit Schreiben vom 19. März 2008 hatte EECH ihre Anleger noch darüber informiert, dass sie ihren Verbindlichkeiten nachkommen wolle, sofern die Anleger die ihnen zustehenden Zinsforderungen zunächst stunden würden. Wörtlich hieß es: „Allerdings sind wir zuversichtlich, dass die Bedienung sämtlicher Verpflichtungen (…) möglich sein wird.“ Aufgrund der Insolvenz der EECH Energy Consult Holding müssen die Anleger der Anleihe Solar und der Anleihe Frankreich ihre Forderungen nun beim Insolvenzverwalter anmelden. Arge schätzt die Forderungen der Gläubiger auf insgesamt rund 60 Millionen Euro. Mehrere Kanzleien prüfen Schadenersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, beispielsweise wegen Insolvenzverschleppung und vertragswidriger Mittelverwendung.

Ob die Anleger von EECH überhaupt noch Zahlungen zu erwarten haben, ist völlig offen.