Spaniens Regierung hat die Einspeisevergütungssätze für große Freiflächenanlagen drastisch gesenkt. Betreiber entsprechender Anlagen sollen ihren CO2-neutral erzeugten Strom künftig um 45 Prozent niedriger vergütet bekommen.

Der Aufschrei war groß – aber ungerechtfertigt. Erstens gilt auch für das spanische Decreto, dass es keine Subventionen aus Steuermitteln verfügt, sondern die Konditionen regelt, zu denen die Energieversorger verpflichtet sind, Solarstrom abzunehmen. Das ist ein großer Unterschied, der klar macht, dass es nicht Staatsschulden sind, die Spaniens Regierung hier die berühmte Reißleine ziehen ließ. Zweitens ist mit dem neuen Decreto ein Bestandschutz für alle Altanlagen festgeschrieben. Solange Stichtage in ausreichend ferner Zukunft liegen, sind sie legitime politische Gestaltungsmittel.

Es ist die auch in Deutschland oft vergessene Pointe des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, dass die Vergütungssätze programmatisch gesenkt werden müssen. Schließlich ist ja das erklärte Ziel, Ökostrom marktfähig zu machen. Dank technischem Fortschritt und mit entsprechend hoher Betreiberexpertise ist selbst mit den radikal reduzierten Sätzen noch ein wirtschaftlicher Betrieb einer Solaranlage möglich. Das neue Gesetz drängt aber die Trittbrettfahrer aus dem Markt, die allein aufs schnelle Geld aus waren. Das ist keine willkürliche tagespolitische Attacke, sondern die konsequente Umsetzung der Idee des EEG, das sich wegen seiner politischen, ökologischen und ökonomischen Vernunft auch in den anderen europäischen Ländern durchgesetzt hat.

Eine sonnige Woche wünscht

Ihr Tilman Welther