... bislang galten vor allem die Leasingmodelle der Medienfonds als gefährdet, in Mitleidenschaft der verschärften Gangart zu fallen, die die Finanzverwaltung seit einem Jahr angeschlagen hat. KGAL, LHI und Hannover Leasing haben sich darauf verständigt, den Klageweg zu beschreiten.

Die Mediastream-Fonds von Ideenkapital wähnten sich bislang auf der sicheren Seite, weil sie nicht nur ein unternehmerisches Konzept verfolgten, sondern vor allem deswegen, weil sie ihr Fondskonzept in vergleichsweise enger Abstimmung mit der Münchener Finanzbehörde entwickelt haben.

Die Zeiten sind vorbei. Die Finanzverwaltung hat im Zusammenhang kurzfristig wieder aufgenommener Betriebsprüfungen bei drei Mediastream-Fonds mitgeteilt, auch bei diesen unternehmerisch geprägten Fonds, die Schuldübernahmestruktur entgegen früherem Bekunden doch nicht steuerlich anzuerkennen.

Es bleibt völlig unverständlich, warum das Finanzamt so spät und dann mit solcher Härte zuschlägt - allein die aufgelaufenen Zinsen auf die jetzt zur Steuerschuld erklärten Summen machen mitunter die Hälfte des nachgeforderten Betrags aus. So kann es beispielsweise sein, dass ein Anleger, der sich mit 100.000 Euro an einem Mediastream-Fonds beteiligt hat, fast dieselbe Summe nachzahlen muss, die der zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe in Höhe von 45.000 Euro verurteilte Eberhard Kayser von Cinerenta zahlen muss. Mit dem Unterschied, dass dieser - gestandenermaßen - straffällig wurde.

So kann man eine Branche auch inkriminieren.
Eine gute Woche wünscht Ihnen
Ihr Tilman Welther