Die Bilanz nach Einführung der Mietpreisbremse vor drei Jahren fällt einigermaßen ernüchternd aus. Den weiteren Anstieg von Wohnungsmieten in besonders begehrten Ballungszentren konnte sie jedenfalls nicht verhindern. Entsprechend hat die Bundesregierung schon im Koalitionsvertrag verfügt, dass sie da nachbessern werde. Das Kabinett hat der neue Gesetzentwurf schon passiert und vergangene Woche wurde er in den Bundestag eingebracht.

Mehr Transparenz soll das neue Gesetz mit sich bringen und eine Vereinfachung, sich als Mieter zu wehren. Als Manko des bisherigen Gesetzes benennt die Bundesregierung, dass Mieter nicht ohne weiteres beurteilen konnten, ob der Vermieter die Vorgaben zur Einbremsung des Mietpreises einhält oder nicht, und sich gegebenenfalls nicht trauten, sich zu wehren. Entsprechend muss der Vermieter nun bereits vor Abschluss des Mietvertrags offenlegen, ob er sich auf eine Ausnahme beruft, etwa aufgrund einer ohnehin schon höheren Vormiete – die er künftig unaufgefordert benennen muss – oder einer umfassenden Modernisierung. Kommt der Mieter dann dennoch zum Schluss, dass die Miete zu hoch ist, muss er das laut dem neuen Gesetz nicht mehr begründen. Es reicht, wenn er die zu hohe Miete rügt, dann ist der Vermieter in Zugzwang. De facto handelt es sich um eine Beweislastumkehr: Musste zuvor der Mieter den Nachweis erbringen, dass die Miete unerlaubt überhöht ist, so obliegt es künftig dem Vermieter, nachzuweisen, dass die Miete rechtmäßig ist.

Zwar kommt der Begriff der Beweislastumkehr ganz schön breitbeinig daher. Jedoch wird es einem Vermieter allemal leichter fallen, die Rechtmäßigkeit seiner Miethöhe zu begründen als andersrum. Insofern ist dagegen gar nichts einzuwenden. Bemerkenswert ist indes der gesetzgeberische Impuls, der die Unzulänglichkeit des bisherigen Gesetzes vor allem darin ausmacht, dass Vermietern nicht schnell genug nachgewiesen werden konnte, dass sie ihre Mieter übervorteilen. Das neue Gesetz verbessert also die Möglichkeiten, die mieterseitigen Interessen auch durchzusetzen. Es reagiert jedoch nicht auf die viel weiter reichende Kritik, dass eine Regulierung des Mietpreises die generelle Wohnungsknappheit nicht schmälert und auch weiterhin Vermieter ihre Mieterauswahl eher an deren Bonität als an deren Platzbedürfnis festmachen werden.

Eine gute Woche wünscht
Tilman Welther