die Kosten eines geschlossenen Fonds sind ein Politikum, seit es kritische Fondsbesprechungen gibt. Die im Vergleich mit anderen Investments höheren Vertriebskosten ließen sich zwar mit einem erhöhten Beratungsaufwand rechtfertigen, schließlich handelt es sich um komplexe und daher beratungsintensive Produkte. Dennoch standen Vertriebsprovisionen von 15 Prozent und mehr zunehmend in der Kritik. Die Kritiker forderten ein, dass die anfänglichen Kosten runtergeschraubt werden müssten, und dass vor allem mit einem Eigenengagement der Projektverantwortlichen das Anlegervertrauen gewonnen werden kann.

Jetzt hat ein neuer Konzeptionsstil von sich reden gemacht, der genau das bedient: Erhebliche Beteiligung der Verantwortlichen und erfolgsabhängige Gebührenstruktur anstatt anfänglicher Fixvergütungen.

Was zunächst vernünftig erscheint, hat allerdings ebenfalls seinen Preis. Denn die eingezahlte Zeichnungssumme der Anleger wird – anders als die der Gründungsgesellschafter – auf zwei verschiedene Konten verbucht. Lediglich ein Teil davon geht auf das Konto der Kommanditeinlage, bei den fünf Anbietern, die sich dieses Modells bislang bedienen, sind das zwischen zehn und 33 Prozent. Der Rest, also zwischen 67 und 90 Prozent der Zeichnungssumme, geht auf ein gesamthänderisch gehaltenes Rücklagenkonto. Nicht unerheblicher Unterschied: Lediglich das Kapital auf dem Konto der Kommanditeinlage ist gesellschaftsvertraglich am Gewinn beteiligt und stimmberechtigt. Das Schicksal der Rücklage ist abhängig von Entscheidungen, die der Anleger allenfalls indirekt beeinflussen kann.

Mit dem Modell der gesamthänderisch gebundenen Rücklage ist ein Hebelinstrument geschaffen worden, das Gründungsgesellschafter und Vertrieb in eine bisher nicht gekannte Vorzugsstellung bringen kann. Vor dem Hintergrund oben beschriebener Ausgangssituation keine wirkliche Verbesserung.

Schauen Sie auch künftig genau hin, empfiehlt
Ihr Tilman Welther