Ende 2015 wurde der Massengutfrachter MS Cornelia von amerikanischen Behörden im Hafen von Duluth in Minnesota arrestiert, weil der Reederei vorgeworfen wurde, heimlich ölhaltiges Wasser verklappt zu haben. Um das Schiff wieder in Fahrt zu bringen, stellte die Reederei MST eine Kaution, das Verfahren war damit jedoch nicht beendet. Infolge der Ereignisse hat die finanzierende Bank den Kredit aufgekündigt und die Fondsgesellschaft ging in die Insolvenz. Das Schiff wurde versteigert. Den Anlegern musste ein Totalverlust kommuniziert werden.

Inzwischen hat die Reederei MST, die das MS Cornelia bereederte, offenbar die Vorwürfe eingeräumt und die Zahlung einer entsprechenden Strafe akzeptiert. Die Neitzel & Cie. Treuhand macht darauf aufmerksam, dass es ihrer Kenntnis nach Teil der Einigung mit den US-Behörden war, die Geschädigten zu entschädigen, was auch heißen würde, dass die Kommanditisten des MS Cornelia ihren durch die Arrestierung des Schiffes eingetreten Schaden, mithin der Verlust infolge der Insolvenz, gegen die Reederei MST geltend machen könnten.

MST machte kürzlich auf sich aufmerksam, weil sie sich mit dem ersten Schiffsfonds nach jahrelanger Krise, dem Flex Carrier Package I, wieder an den Beteiligungsmarkt wagte. Wie ist das eigentlich mit der Nachtragspflicht inzwischen? Laut KAGB muss ein Nachtrag zum Verkaufsprospekt erstellt werden, wenn "ein wichtiger neuer Umstand" dazu führt, dass "die Beurteilung der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft" beeinflusst sein könnte.

Das scheint hier durchaus der Fall zu sein. MST hat auf Presseanfrage nicht reagiert.

Eine gute Woche wünscht
Tilman Welther