es ist soweit. Der geschlossene Fonds wird reguliert. Zwar stehen die Details noch nicht fest. Aber dass der freie Kapitalmarkt – und damit die Beteiligungsbranche – unter größere gesetzliche Regulierung und behördliche Aufsicht gestellt wird, daran lassen die gegenwärtigen Bestrebungen des Gesetzgebers gar keinen Zweifel.

Einerseits ist die gesetzliche Regulierung des geschlossenen Fonds zu begrüßen. Er hat es verdient, sich des Graumarkt-Images vollends zu entledigen, und er sollte die Chance nutzen. Wer andererseits jedoch beispielsweise den Richtlinienvorschlag AIFM gelesen hat, dem wird aufgefallen sein, dass die Formulierungen der Passagen, in denen es um den geschlossenen Fonds geht, von wenig Kenntnis des Marktes der geschlossenen Fonds und seiner Spezifika zeugen. Beispielsweise verkennt der Vorschlag, lediglich solche Gesellschaften der Kontrolle zu unterstellen, die mehr als 100 Millionen Euro Vermögen verwalten, dass es gerade die kleineren Unternehmen sind, die in immer neuem Gewande „alte Bekannte“ ihr Geschäft machen lassen.

Es wird auch dem besten Kapitalmarktgesetz nicht gelingen, denen das Handwerk zu legen, die, verführt vom leichten Zugang zu günstigem Anlegerkapital damit viel zu hohe Risiken eingehen und sie verbrämen, getrieben von Glücksrittertum oder krimineller Energie. Mindestens so wichtig wie gesetzliche Maßnahmen sind daher meiner Meinung nach Maßnahmen, die bei Anlegern und ihren Beratern mehr Bewusstsein wecken für den geschlossenen Fonds, seine Stärken und die spezifischen Erfordernisse, sie zur Geltung kommen zu lassen.

Das Entscheidende kann nämlich leider nicht reguliert werden: Der verantwortungsvolle Umgang mit Geld, das einem nicht gehört.

Eine gute Woche wünscht Ihnen
Ihr Tilman Welther