Es sieht so aus als hätte die Bafin auch schon ein bisschen den Blick für den Wald angesichts so vieler Bäume verloren. Im Januar veröffentlichte sie den Entwurf eines Kapitalanlagerundschreibens, das das so genannte „gebundene Vermögen“ von Versicherungen an neue Kapitalanlagerestriktionen knüpft.

Es wird gar nicht mal ihr Vorsatz gewesen sein, dabei den geschlossenen Immobilienfonds rauszukürzen. Aber die Vorgabe, dass er im Hinblick auf gebundenes Versicherungsvermögen nicht mehr als Beteiligungen zu qualifizieren sei, sondern als Immobilieninvestition mit entsprechender Verfasstheit und Aufsicht darüber, hätte dazu geführt, dass kein geschlossener Immobilienfonds mehr depotfähig gewesen wäre.

Dank der Intervention einiger Verbände konnte hier Klarheit geschaffen werden und der geschlossene Immobilienfonds seine Qualifizierung als Beteiligung beibehalten. Im Hinblick auf die reklamierte Nobilitierung des geschlossenen Fonds würde ich sagen: „Grad noch mal gut gegangen.“

Eine gute Woche wünscht Ihnen
Tilman Welther