Das Bundesministerium der Finanzen hat einen Diskussionsentwurf zum neuen Anlegerschutzgesetz vorgelegt. Der geschlossene Fonds, heißt es darin, soll wie ein Finanzinstrument behandelt werden. Für den Vertrieb hätte das eine enorme Umstellung im Hinblick auf Qualifizierungsnachweise, Haftung und Kapitalausstattung zur Folge. Der „e.K.“ hätte ausgedient.

Der Vertrieb weiß indes aus den gesetzgeberischen Bemühungen der vergangenen Jahre, dass nicht alles so heiß gegessen wird, wie es gekocht wird. Da trifft das Schäublepapier die offenen Immobilienfonds schon ganz anders. Die hatten bisher ziemliche Narrenfreiheit und schlackern jetzt mit Ohren: Mindesthaltedauer, Kündigungsfristen und vor allem ein Sicherheitsabschlag von zehn Prozent auf den künftig halbjährlich von einem Gutachter zu ermittelnden Immobilienwert, der sich zudem an aktuell realisierbaren Verkaufspreisen orientieren muss, fordert der Diskussionsentwurf.

Der Kanam Grundinvest und der SEB Immoinvest mussten prompt – einmal mehr – die Aussetzung der Anteilsrücknahme verfügen. Ob aber die lapidare Schuldzuweisung ans BMF wirklich geeignet ist, die Probleme, die die Branche hat, in den Griff zu bekommen?

Ich habe da so meine Zweifel.

Eine gute Woche wünscht Ihnen
Ihr Tilman Welther