Das Vermögensanlagengesetz ist aufs Gleis gesetzt. Seit einigen Wochen zirkuliert der erste Entwurf und die einschlägigen Verbände haben dazu Stellung genommen. Sie befürworten das Gesetz. Ihre Einwände behandeln lediglich Details. Vor allem begrüßen die Verbände die Regelung der Zuständigkeit. Die Gewerbeämter – nicht die Bafin – sollen künftig den Finanzanlagenberater und -vermittler prüfen, zulassen und überwachen.

Die Verbände nutzen die Gelegenheit: sie stimmen den Gesetzen zu, die antreten sollen, mit dem „Grauen Kapitalmarkt“ aufzuräumen und appellieren zugleich, dass dann doch die Bezeichnungen „Grauer Markt“ und „Graumarktprodukte“ nicht mehr verwendet werden sollen. Dem schließt sich fondstelegramm an. Freilich gibt es immer noch verheerend schlechte Produkte, die nicht nur als grau sondern als tiefschwarz zu bezeichnen wären und wir werden uns vorbehalten, das auch weiter zu tun. Sie sind aber nicht mehr kennzeichnend für den gesamten Markt.

Eine gute Woche wünscht
Ihr Tilman Welther